Bundestag beschließt BAföG-Erhöhung

Mitte Mai hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Reform des BAföG beschlossen. Demzufolge soll ab Herbst 2019 der Förderhöchstbetrag von 735 auf 861 Euro steigen, was eine Erhöhung um 17 Prozent bedeutet. Der darin enthaltene Wohnzuschlag steigt von 250 auf 325 Euro, höhere Eltern- und Vermögensfreibeträge sind ebenfalls vorgesehen. So soll die Zahl der BAföG-Berechtigen erhöht und die Mittelschicht entlastet werden.

Studierendenvertreter wie das Deutsche Studentenwerk (DSW) und der studentische Dachverband fzs begrüßen diese Änderungen grundsätzlich, finden sie allerdings nicht weitreichend genug. Sie sind der Meinung, dass weitere Maßnahmen, wie etwa eine Verlängerung der Förderhöchstdauer oder die Entbürokratisierung des Antrags, nötig seien, um die gesunkene Zahl der Geförderten wieder steigen zu lassen. 2017 gab es erstmals seit 15 Jahren weniger als 800.000 Geförderte.

Wird dem Gesetzesentwurf im Juni auch vom Bundesrat zugestimmt, sollen die Änderungen am 1. August 2019 in Kraft treten.