Brexit-Notverordnung: Erasmus+-Teilnehmer*innen sollen Aufenthalte abschließen können

Sollte es am 29. März zu einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU ("Brexit") kommen, hat das EU-Parlament bereits Ende Januar eine Notverordnung verabschiedet, die das Geld für schon begonnene Lehraufenthalte in Großbritannien sichert. Damit sollen Lehrende und Lernende (Praktikant*innen, Studierende, Azubis etc.) ihren Erasmus+-Aufenthalt in Großbritannien auch über den Austritt hinaus zu Ende bringen können. Davon ausgenommen sind Aufenthalte, die nach dem Austrittsdatum beginnen werden. 

Ziel dieser Vereinbarung ist es, Sicherheit für diejenigen zu schaffen, welche im Rahmen von Erasmus+ bereits vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs ihren Auslandsaufenthalt angetreten haben. Die durchschnittliche Förderung von etwa 300 Euro monatlich soll dadurch sichergestellt werden. Sollte es doch noch zu einem geregelten Austritt kommen, wird Großbritannien länger am Erasmus+-Programm teilnehmen können. 

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) rät derzeit von einem Lehraufenthalt in Großbritannien ab, solange die Rahmenbedingungen des Brexit ungeklärt sind. Aktuell kann nicht sichergestellt werden, dass die Förderung im Falle eines No-Deal Brexits weiter aufrechterhalten wird. Studierenden wird daher empfohlen, sich nach anderen Universitäten in Europa umzuschauen. 

 

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des DAAD

 

Zur Berichterstattung beim Deutschlandfunk

 

Bild: © PPAMPicture/iStock.com