BAföG-Novelle soll Zahl der Empfänger*innen erhöhen

Meldung vom 13.04.2022; aktualisiert am 23.05.2022 und 22.07.2022

Anfang April brachte die Ampelregierung ihre erste Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf den Weg: Neben einer generellen Erhöhung des BAföG-Satzes sind auch eine Anhebung der Mietpauschale sowie eine Ausweitung der Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre vorgesehen. Im Mai wurde das Gesetz zusätzlich um einen "Notfallmechanismus" ergänzt. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erhofft sich davon eine "Trendwende", mit der die Zahl der BAföG-Empfänger*innen nach Jahren des Rückgangs wieder steigen soll. 

Konkret soll der BAföG-Satz für Studierende von 427 auf 449 Euro pro Monat steigen. Das entspricht einer Erhöhung um etwa 5 Prozent. Die Wohnpauschale für Studierende, die bei den Eltern leben, soll von 56 auf 59 Euro steigen, Studierende, die in einer WG, im Wohnheim oder einer eigenen Wohnung wohnen, sollen künftig 360 statt 325 Euro erhalten. Für Studierende, die nicht mehr familienversichert sind, sind außerdem Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung geplant. Für Studierende unter 25 Jahren, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, ergibt sich somit ein Höchstsatz von 809 Euro, für über 25-Jährige ohne Familienversicherung ein Höchstsatz von 931 Euro.

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), hält diese Anhebungen für unzureichend, da sie unter dem Inflationsniveau von aktuell mehr als 7 Prozent liegen. Lob gibt es vom DSW hingegen für zwei andere geplante Änderungen: Zum einen soll der Elternfreibetrag von 2.000 auf 2.400 pro Monat angehoben werden, was einer Erhöhung um rund 20 Prozent entspricht. Zum anderen soll der Kreis der Antragsberechtigten deutlich erweitert werden: Die Altersgrenze der Förderung wird von 30 auf 45 Jahre angehoben.

Beim Beschluss der Gesetzesänderung durch das Bundeskabinett am 18.05.2022 wurde außerdem ein sogenannter "Notfallmechanismus" dauerhaft ergänzt. Er sieht vor, dass künftig in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie auch Schüler*innen und Studierende vorübergehend BAföG erhalten können, die eigentlich nicht dazu berechtigt sind. 

Stark-Watzinger stellte zudem in Aussicht, dass die BAföG-Novelle nur ein erster Schritt auf dem Weg einer grundlegenderen Reform sein soll. In einem zweiten Schritt solle das BAföG "elternunabhängiger" gemacht werden, indem eine geplante "Kindergrundsicherung direkt an die Studierenden ausbezahlt wird. Dann haben sie einen Grundsockel der Studienfinanzierung, über den sie selbst verfügen können."

Die Änderungen sollen bereits zum Wintersemester 2022/23 greifen. Nach dem Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag wurde die Änderung am 21.07.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Alle Details der BAföG-Reform können Sie hier nachlesen

Zur Pressemitteilung des BMBF

Pressemitteilung zum "Notfallmechanismus"

Zur Stellungnahme des DSW

 

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