Leben in Niedersachsen
Krankenversicherung, Notfalldienste & Medizinische Versorgung

Krankenversicherung

Jeder kann mal krank werden, auch bei einem Auslandsaufenthalt. In Deutschland ist es deshalb Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen – damit Sie im Krankheitsfall gut versorgt werden können, um schnell wieder fit und gesund zu werden, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Spätestens bei der Einschreibung müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung besitzen, die für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig ist. Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, muss dieser Nachweis sogar schon beim Visumsantrag erbracht werden.

Studierende aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten brauchen jedoch keine zusätzliche Versicherung, da die in ihrem Heimatland gültige Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt wird. Auch einige private Krankenversicherungen aus dem Heimatland werden anerkannt. Alle anderen müssen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
 

Für Studierende empfiehlt sich der Beitritt zur gesetzlichen Krankenkasse. Der Studierenden-Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt ca. 110 Euro im Monat, sofern Sie noch unter 30 Jahren sind und das 14. Semester nicht überschritten haben. Danach ist nur noch eine private Versicherung möglich. Die monatlichen Kosten liegen dann bei mindestens 190 Euro. (Stand: März 2024)

 

Am besten lassen Sie sich hierzu vom International Office Ihrer (Wunsch-)Hochschule beraten. 

Notfalldienste

Manchmal braucht man ganz schnell Hilfe. Für solche Fälle gibt es in Deutschland zwei sehr wichtige Notrufnummern, die Sie sich am besten merken sollten. Unter: 

  • 112 erreichen Sie Notarzt, Krankenwagen und/oder Feuerwehr
  • 110 erreichen Sie die Polizei

Natürlich sind alle Notrufnummern kostenlos und rund um die Uhr zu erreichen. 

Falls Sie einen medizinischen Notfall haben, können Sie sich auch direkt an die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses wenden. 

Medizinische Versorgung

Für weniger dringende Krankheitsfälle wenden Sie sich am besten zuerst an einen Allgemeinarzt. Dieser wird manchmal auch als "Hausarzt" bezeichnet. Dort werden Sie entweder direkt behandelt und erhalten z. B. ein Rezept für Medikamente oder unterstützende Behandlungsmaßnahmen, oder Sie werden zur genaueren Untersuchung an einen Facharzt (z. B. Hautarzt, Gynäkologe) überwiesen. 

Falls Sie außerhalb der Sprechzeiten, also nach Feierabend, am Wochenende oder an Feiertagen, eine allgemeinärztliche Untersuchung benötigen, können Sie sich telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Die Nummer lautet: 116 117

Medikamente erhalten Sie in Deutschland fast nur in Apotheken. Diese sind durch ein großes, rotes "A" gekennzeichnet. Falls Sie außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Medikament benötigen, gibt es einen Apothekennotdienst. Welche Apotheke in der Umgebung Notdienst hat, erfahren Sie im Internet oder im Aushang jeder Apotheke.

Bitte beachten Sie, dass viele Medikamente (z. B. Antibiotika) rezeptpflichtig sind und nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezepts ausgegeben werden. Bis auf eine Zuzahlung werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen. Rezeptfreie Medikamente, wie z. B. leichtere Schmerzmittel, erhalten Sie hingegen auf eigene Rechnung auch ohne Rezept.