Leben in Niedersachsen
Formalitäten

Ordnung muss sein?!

Ob die Menschen in Deutschland wirklich so ordentlich sind, wie Ihnen oft nachgesagt wird, können Sie während Ihres Aufenthalts selbst herausfinden. In Ihren ersten Wochen in Niedersachsen sollten Sie allerdings tatsächlich ein paar formale Dinge erledigen, damit mit Ihren Papieren und Ihrem Aufenthaltsstatus "alles in Ordnung" ist:

Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt ihrer Hochschulstadt registrieren. In manchen Städten heißt diese Meldestelle auch "Bürgeramt" oder "Bürgerzentrum", oder sie ist Teil des "Bürgerbüros" in Ihrem Stadtteil. Das für Sie zuständige International Office kann Ihnen hier mit der genauen Adresse weiterhelfen. 

Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Unterlagen: 

  • gültigen Pass, Visum oder Personalausweis
  • Mietvertrag oder vergleichbare Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie in Ihre Unterkunft eingezogen sind.

Manchmal benötigen Sie für die Anmeldung auch die Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule. Genauere Auskunft erhalten Sie auch hierzu von Ihrem International Office. 

Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, bekommen Sie eine Meldebescheinigung ausgestellt.

EU: Wenn Sie aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Sie bekommen bereits bei der Registrierung im Einwohnermeldeamt einen Nachweis darüber, dass Sie sich in Deutschland aufhalten dürfen. Möglicherweise müssen Sie dem Einwohnermeldeamt dafür einen Finanzierungsnachweis erbringen und nachweisen, dass Sie für Ihren gesamten Aufenthalt über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verfügen.

Non-EU: Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Länder stammen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Adresse können Sie bei Ihrem International Office erfragen. Dort erfahren Sie auch, welche Dokumente Sie für den Antrag mitbringen müssen. 

Die Aufenthaltserlaubnis wird vorerst befristet für mindestens ein und maximal zwei Jahre erteilt, kann danach aber auf Antrag und bei entsprechenden Studienfortschritten verlängert werden. 

(Stand: Juli 2018)

Falls Sie sich länger als ein paar Wochen in Deutschland aufhalten und Ihre Heimatbank keine guten Auslandskonditionen anbietet, kann es sich für Sie lohnen, ein Girokonto bei einer deutschen Bank oder einer Sparkasse zu eröffnen. Das ist für Studierende in der Regel kostenlos und geht ganz einfach. 

Sie können dann z. B. Daueraufträge für Ihre Miete oder Ihren Internetvertrag einrichten, sodass die Beträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden. Außerdem bekommen Sie eine EC-Karte, mit der Sie an den Geldautomaten Ihrer Bank kostenlos Geld abheben und in vielen Geschäften, Bars und Restaurants bargeldlos bezahlen können. Zwar akzeptieren viele Läden auch Kreditkarten (vor allem Visa, Master Card oder American Express), die EC-Karte ist jedoch in Deutschland sehr viel verbreiteter.

Falls Sie nicht aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, ist Ihre im Heimatland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland maximal sechs Monate gültig. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten werden, kann Ihr ausländischer Führerschein in Ausnahmefällen auf Antrag um bis zu sechs weitere Monate verlängert werden.

Falls Sie danach auch weiterhin Auto fahren möchten, müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Dafür können je nach Herkunftsland erneute Fahrprüfungen erforderlich sein. Setzen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland in Verbindung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle.

Video: Einwohnermeldeamt und Aufenthaltsgenehmigung

Video: © DAAD/Study in Germany – Land of Ideas