Kosten & Finanzierung
Kosten

Vor der Einreise

Schon bevor der Studienaufenthalt in Niedersachsen so richtig losgeht, fallen einige Ausgaben an. Dies betrifft besonders Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern. Wir haben die wichtigsten möglichen Kostenpunkte für Sie zusammengefasst:

Bei der Bewerbung an den Hochschulen fallen in der Regel Gebühren für die Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen an. Die Höhe der Gebühren variiert von Hochschule zu Hochschule und hängt auch vom erforderlichen Bewerbungsverfahren ab:

Wenn Sie sich direkt bei der Hochschule bewerben können, sollten Sie mit Bearbeitungsgebühren zwischen 40 und 75 Euro rechnen. 

Falls Ihre Wunschhochschule festlegt, dass Sie sich über uni-assist um einen Studienplatz bewerben müssen, werden für die Überprüfung Ihrer Unterlagen 75 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Jede weitere Bewerbung über uni-assist im selben Semester kostet je 30 Euro zusätzlich. 

Darüber hinaus sollten Sie eventuell anfallende Gebühren für die Beglaubigung und/oder Übersetzung Ihrer Zeugnisse und Nachweise einplanen. 

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie im Bereich Bewerbung (EU) oder Bewerbung (Non-EU)

Für Ihre Hochschulbewerbung müssen Sie in den meisten Fällen nachweisen, dass Ihre Deutschkenntnisse gut genug für ein Studium in Deutschland sind. Dies kann z. B. durch ein Goethe-Zertifikat C2, das Deutsche Sprachdiplom II oder den Test TELC C1 Hochschule geschehen. Außerdem gibt es zwei Deutschtests speziell für die Hochschulzulassung:  

  • TestDaF
    Der Test Deutsch als Fremdsprache (kurz: TestDaF) kann in rund 100 Ländern abgelegt werden. Die Testgebühren in Deutschland liegen bei mindestens 210 Euro. (Stand: März 2024)
     
  • DSH
    Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (kurz: DSH) kann nur in Deutschland abgelegt werden. Die Prüfungsgebühren betragen zwischen 70 und 150 Euro. (Stand: März 2024)

Mehr Informationen zu den sprachlichen Studienvoraussetzungen und Details zu möglichen Sprachnachweisen finden Sie hier

Falls Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland eventuell ein Visum. Dafür fallen bis zu 75 Euro Visumsgebühren an. Außerdem können Gebühren für die Beglaubigung und/oder Übersetzung Ihrer Zeugnisse und Nachweise fällig werden. Details erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland. 

Ausführlichere Informationen zum Thema Visum finden Sie außerdem hier

Für die Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis wird unter anderem ein Finanzierungsnachweis benötigt. Damit garantieren Sie, dass Sie genügend Geld haben, um Ihren Studienaufenthalt finanziell abzusichern.

Für das erste Studienjahr müssen Sie nachweislich über mindestens 11.208 Euro verfügen. Bei kürzeren Aufenthalten müssen 1.027 Euro pro Monat in Deutschland nachgewiesen werden (Stand: März 2024).  

Der Nachweis kann z. B. in Form eines Sperrkontos erbracht werden. Von diesem Konto können Sie Ihr Geld dann während des Aufenthalts in monatlichen Raten abheben. Für die Eröffnung eines Sperrkontos fallen Gebühren an. Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.

Um in Niedersachsen studieren zu dürfen, müssen Sie nachweisen, dass Sie für die Dauer des Studienaufenthalts eine in Deutschland gültige Krankenversicherung besitzen. Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird der Versicherungsnachweis bereits beim Visumsantrag fällig, ansonsten reicht es aus, den Nachweis bei der Einschreibung an der Hochschule vorzulegen.

Studierende aus EU-Ländern sowie aus einigen anderen Staaten benötigen keine zusätzliche Versicherung, da die in ihrem Heimatland gültige Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt wird. Auch private Krankenversicherungen können unter Umständen anerkannt werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von Ihrer Krankenkasse im Heimatland oder dem International Office Ihrer Wunschhochschule beraten.

Falls Sie Ihre ausländische Krankenversicherung nicht anerkennen lassen können oder im Heimatland keine Krankenversicherung besitzen, müssen Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Empfehlenswert ist der Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für Studierende ca. 110 Euro im Monat, sofern Sie noch unter 30 Jahren sind und das 14. Semester nicht überschritten haben. Danach ist nur noch eine private Versicherung möglich. Die Kosten dafür liegen bei mindestens 190 Euro monatlich. (Stand: März 2024)

Ausführlichere Informationen zum Thema Krankenversicherung und der medizinischen Versorgung in Niedersachsen erhalten Sie hier

Stand: März 2024

Während des Studiums

Mit welchen Ausgaben muss man während des Studiums rechnen? Mit unserer Liste können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen:
 

Für das Studium an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen fallen in der Regel keine Studiengebühren an. Eine Ausnahme stellen die sogenannten weiterbildenden Masterstudiengänge (häufig MBA) dar. 

An privaten Hochschulen werden hingegen generell Studiengebühren erhoben. Sie variieren je nach Hochschule und Studienangebot, und betragen im Regelfall mehrere Hundert Euro pro Monat. Die genauen Kosten erfahren Sie in der Beschreibung Ihres Wunschstudiengangs in unserer Studiengangssuche oder auf den Websites der Hochschulen.

Von den Studiengebühren zu unterscheiden ist jedoch der sogenannte "Semesterbeitrag", den alle Studierenden in Niedersachsen an ihre Hochschule bezahlen müssen. (Mehr dazu unter "Semesterbeitrag".) 

Alle Studierenden müssen bei der Einschreibung und vor Beginn jedes weiteren Semesters einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser enthält in der Regel Verwaltungsgebühren, Beiträge für die Studierendenvereinigung, soziale Beiträge und ein Semesterticket, mit dem Studierende den Nahverkehr der Hochschulstadt und oft auch darüber hinaus nutzen dürfen. 

Je nach Hochschule betrug der Semesterbeitrag in Niedersachsen im Wintersemester 2017/18 zwischen 185 und 430 Euro pro Semester. Die genaue Höhe des aktuellen Beitrags erfahren Sie bei Ihrer Wunschhochschule. 

Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks gaben Studierende in Deutschland im Jahr 2016 durchschnittlich 819 Euro pro Monat für ihre Lebenshaltungskosten aus. Eventuell anfallende Studiengebühren sind dabei nicht eingerechnet.

Die Kosten setzen sich - durchschnittlich - aus folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • Miete und Nebenkosten: 323 Euro 
  • Ernährung: 168 Euro
  • Kleidung: 42 Euro
  • Lernmittel: 20 Euro
  • Auto und/oder öffentliche Verkehrsmittel: 94 Euro
  • Krankenversicherung, Arztkosten, Medikamente: 80 Euro
  • Telefon, Internet, Rundfunk-/Fernsehgebühren, Porto: 31 Euro
  • Freizeit, Kultur und Sport: 61 Euro

 Quelle: DSW/DZHW 21. Sozialerhebung

Kleine Missgeschicke im Alltag können schwerwiegende finanzielle Folgen haben, denn in Deutschland ist jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, gesetzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Damit z. B. ein Fahrradunfall oder ein verlorener Wohnheimschlüssel Sie nicht in den finanziellen Ruin treiben, sollten Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kostet nur etwa 50 bis 60 Euro pro Jahr und zahlt dafür im Schadensfall für Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben. 

Mehr Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung erhalten Sie hier, oder Sie lassen sich von Ihrem International Office beraten.

Unter Umständen können weitere Formalitäten notwendig werden, für die zusätzliche Gebühren anfallen:

  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis 
    Falls Sie nicht aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, müssen Sie nach der Ankunft in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis  beantragen. Für die erste Beantragung werden mindestens 100 Euro Gebühren erhoben, ein Verlängerungsantrag kostet ebenfalls rund 100 Euro. Die genauen Kosten erfragen Sie am besten direkt bei der Ausländerbehörde Ihres Studienortes in Niedersachsen. 

  • Führerschein umschreiben lassen 
    Falls Sie in Deutschland Auto fahren möchten und nicht aus einem Land der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis. Ihr im Ausland erworbener Führerschein wird in den meisten Fällen nach sechs Monaten nicht mehr anerkannt.
    Sie müssen dann Ihre ausländische Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland. Dort erfahren Sie auch die genauen Kosten für die Umschreibung. Mit 35 bis 50 Euro Gebühren sollten Sie aber in jedem Fall rechnen. Außerdem können weitere Kosten für die Übersetzung Ihres alten Führerscheins, ein Führungszeugnis, ärztliche Gutachten oder Fahrprüfungen entstehen.

Stand: August 2018