Visa
Finanzierungsnachweis

Der Finanzierungsnachweis

Bevor man das Studium in Deutschland aufnehmen darf, muss man nachweisen, dass man während des Aufenthalts finanziell abgesichert ist. Dafür benötigt man einen sogenannten "Finanzierungsnachweis". Oft muss dieser Nachweis schon bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden, ansonsten wird er spätestens beim Antrag für die Aufenthaltserlaubnis fällig.

Die Höhe des Betrags, den man vorweisen muss, richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und dem BAföG-Höchstsatz. Aktuell ergibt das eine Betragshöhe von 934 Euro pro Monat in Deutschland (Stand: März 2023), wobei erstmal nur die Finanzierung des ersten Aufenthaltsjahres nachgewiesen werden muss. Wenn Sie ein Jahr oder länger in Deutschland studieren wollen, müssen Sie also einen Finanzierungsnachweis in Höhe von mindestens 11.208 Euro erbringen – für kürzere Aufenthalte entsprechend weniger. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Finanzierungsnachweis zu erbringen:
 

Wenn Sie ein anerkanntes Stipendium erhalten (z. B. vom DAAD oder der Heimathochschule), kann dessen Zusage als Finanzierungsnachweis dienen. Falls das Stipendium unter dem monatlichen Pflichtbetrag bleibt, müssen gegebenenfalls weitere (Einkommens-)Nachweise für den Rest der Summe erbracht werden. 

Ihre Eltern oder ein Sponsor können durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen (z. B. Stipendium, Gehaltsnachweise, Arbeitsverträge) nachweisen, dass sie während des Studiums in Deutschland für Sie aufkommen können. 

Auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (gem. §§ 66-68 AufenthaltG) kann Ihr Finanzierungsnachweis erbracht werden. Dazu muss sich eine in der Regel in Deutschland lebende Person verpflichten, die während Ihres Studienaufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten zu übernehmen.  

Als Nachweis zählt auch, wenn ein Sicherheitsbetrag in mindestens der vorgeschriebenen Höhe von 11.208 Euro für das erste Studienjahr (oder 934 Euro pro Monat bei kürzeren Studienaufenthalten; Stand: März 2023) auf ein Sperrkonto in Deutschland eingezahlt wird. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland erhalten Sie eine EC-Karte, mit der Sie Ihre festgelegte monatliche Rate abheben oder per Online-Banking verwalten können. 

Mehr Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos erhalten Sie hier

Sie können Ihren Finanzierungsnachweis auch durch das Hinterlegen einer Bankbürgschaft erbringen. Für Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrer Bank in Verbindung. 

Video: Verschiedene Wege zum Finanzierungsnachweis

Video: © DAAD/Study in Germany – Land of Ideas