Studienbewerbung
Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Die Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Hochschulstart.de ist eine Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung. Sie übernimmt zwei große Aufgabenbereiche:

  1. die zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen (z.B. Medizin) und
  2. die Koordinierung von Bewerbungen für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (auch "dialogorientiertes Serviceverfahren" oder abgekürzt: DoSV).

1. Die zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen

Im Auftrag der Bundesländer werden Studienplätze für die Fächer

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Tiermedizin
  • und Pharmazie

nur zentral über die Einrichtung Hochschulstart.de an deutsche Bewerberinnen und Bewerber und Bildungsinländerinnen und Bildungsinnländer vergeben ("Zentrales Verfahren", ZV).

Die Vergabe erfolgt nach drei Quoten (nach Abzug einer Vorabquote):

  • Abiturbestenquote (30% der BewerberInnen)
  • Eignungsquote (10% der BewerberInnen)
  • Hochschuleigenes Auswahlverfahren (60% der BewerberInnen)

 

Achtung, nicht vergessen!

Einheitlicher Bewerbungsschluss bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge für das Wintersemester ist der elektronische Annahmeschluss 15.07. um 24 Uhr. Für das Sommersemester ist der Annahmeschluss am 15.01. um 24 Uhr.

Sonderfall "Alt-Abiturient*innen": Alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. eines laufenden Jahres erworben haben, müssen sich für das Wintersemester bereits bis 31.05. bewerben. Schulische und berufliche Hochschulzugangsberechtigungen sind gleichermaßen gemeint. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wunsch-Hochschule!

2. Dialogorientiertes Serviceverfahren – DoSV

Für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge führt die Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen die Auswahlverfahren durch. Dabei gilt die Einschränkung, dass man sich nur auf einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang (z. B. Bachelor, Staatsexamen oder Diplom - aber nicht Master!) bewerben kann. Dies betrifft zurzeit vor allem die Studiengänge der

  • Psychologie
  • Rechtswissenschaften/ Jura oder
  • Wirtschaftswissenschaften.

Je nach Hochschule muss man sich entweder über das Portal der Hochschule oder direkt bei hochschulstart.de bewerben. Ab wann eine Bewerbung möglich ist, variiert von Hochschule zu Hochschule. Grundsätzlich ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de notwendig. Die eigentliche Bewerbung erfolgt dann meist direkt bei der Hochschule – mit dem Verweis auf die bei dosv.hochschulstart.de hinterlegten Daten.

Achtung, nicht vergessen!

Einheitlicher Bewerbungsschluss örtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge für das Wintersemester ist der elektronische Annahmeschluss 15.07. um 24 Uhr. Für das Sommersemester ist der Annahmeschluss am 15.01. um 24 Uhr.

Sonderfall "Alt-Abiturient*innen": Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengängen können die Hochschulen entscheiden, ob es bei ihnen unterschiedliche Bewerbungsfristen gibt für all diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. eines laufenden Jahres erworben haben und sich für das Wintersemester bewerben. Schulische und berufliche Hochschulzugangsberechtigungen sind gleichermaßen gemeint. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Wunsch-Hochschule!

Schließen

Persönliches Beratungsgespräch für Antworten

Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

Berater/in finden