Studienangebot
Medizin- und Zahnmedizinstudiengänge: Bewerbung und Zulassung

Wie funktioniert die Bewerbung?

Die Allgemeine Hochschulreife oder eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berechtigen zum Studium der Human- und Zahnmedizin. Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen sind alle medizinischen Studiengänge an allen deutschen Hochschulstandorten zulassungsbeschränkt, d. h. es gibt einen NC (Numerus clausus). Mit einem deutschen Bildungsabschluss bewerben sich Studieninteressierte in der Regel über hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung), dort finden Sie auch die aktuellen Auswahlgrenzen und Informationen aller Hochschulstandorte.

Die Zulassung zu den Studienplätzen erfolgt über drei Zulassungsquoten:

Grafik Zulassungsquoten für zulassungsbeschränkte Studiengänge: 30% an die Abiturbesten, 10% an Bewerber/innen nach Eignungsquote, 60% Ergebnis der hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH)

* nach Abzug der Vorabquoten 

 

Alle Informationen zu Hochschulzugangsberechtigungen

Hochschuleigene Auswahlverfahren

Wer keinen Studienplatz über die Abiturnote oder die Eignungsquote bekommen hat, kann an den hochschuleigenen Auswahlverfahren teilnehmen. Um in das Auswahlverfahren der Wunschhochschule zu gelangen, muss dieser Hochschulort im Bewerbungsverfahren aktiv angegeben werden. Mögliche Kriterien an den niedersächsischen Hochschulen können sein: Durchschnittsnote der HZB, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, Dienste oder Art einer Berufsausbildung. In anderen Bundesländern können die Kriterien variieren.

Ein Studierfähigkeitstest ist zum Beispiel der Test für medizinische Studiengänge (TMS), der sogenannte "Medizinertest". Er prüft das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen.

Eignungsquote

Zu dieser zusätzlichen "Talentquote" gehören nur schulnotenunabhängige Kriterien wie Wartezeit, Preise für Wettbewerbe, eine passende Berufsausbildung und das Ergebnis beim TMS. 

Weitere Wege ins Medizin- und Zahnmedizinstudium

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zu einem Medizin- oder Zahnmedizinstudium in Verbindung mit einer der unten genannten Berufsausbildungen. 

Ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium kann in Niedersachsen auch aufgenommen werden, wenn die Fachhochschulreife an einer der folgenden Fachoberschulen erworben wurde und das Abschlusszeugnis den Schwerpunkt Gesundheit ausweist: 

  • Fachoberschule (FOS) Gesundheit
  • Fachoberschule (FOS) Gesundheit und Soziales
  • Fachoberschule (FOS) Gesundheit und Pflege
  • Fachoberschule (FOS) Sozial- und Gesundheitswesen

Viele Fortbildungsabschlüsse berechtigen dazu, an allen Hochschulen in Niedersachsen alle Studiengänge zu studieren. Wer etwa Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in oder Betriebswirt/in ist, kann hier sein Wunschfach studieren – auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife. Nähere Informationen und Beispiele für Fortbildungen gibt es hier.

Der Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in Kombination mit einer dreijährigen Ausübung dieses Berufes gilt in Niedersachsen als Hochschulzugangsberechtigung für einen fachnahen Studiengang. Die Hochschulen legen dabei selber fest, welcher Beruf zu ihren Studienfächern passt. 

Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausbildungsberufe plus Berufserfahrung zum Medizin- oder Zahnmedizinstudium berechtigen.

Für ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium berechtigen folgende Ausbildungsberufe – zusammen mit entweder dreijähriger Berufserfahrung oder mit allgemeiner Fachhochschulreife:

Medizin:
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Hebamme/Entbindungshelfer
Medizinische/r Fachangestellte/r
Medizinische-technische/r Laboratoriumsassistent/in
Medizinische-technische/r Radiologieassistent/in
Medizinische-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
Pflegefachmann/frau

Zahnmedizin:
Zahntechniker/in
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Bei der Bewerbung als Landärztin/Landarzt in Niedersachsen gibt es eine abweichende Bewerbungsfrist und ein spezielles Auswahlverfahren, die Bewerbung erfolgt über die Website des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA).

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an den niedersächsischen Hochschulen

Die folgende Tabelle kann nach rechts gescrollt werden.
Übersicht U Göttingen MHH U Oldenburg
Studiengang: Medizin Zahnmedizin Medizin Zahnmedizin Medizin

Abiturbestenquote: 30% der Studienplätze 30% der Studienplätze 30% der Studienplätze

Zusätzliche Eignungsquote: 10% der Studienplätze Davon: TMS 60%, Berufsausbildung 40%, Dienste 0%, Preise 0% 10% der Studienplätze Davon: TMS 35%, Berufsausbildung 65%, Dienste 0%, Preise 0% 10% der Studienplätze Davon: TMS 65%, Berufsausbildung 5%, Dienste 25%, Preise 5%

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60% der Studienplätze Davon AdH 1-Quote 80%: Abitur 60%, TMS 30%, Berufsausbildung 0%, Dienste 10% Davon AdH-2-Quote 20%: Abitur 60%, TMS 10%, Berufsausbildung 30%, Dienste 0% 60% der Studienplätze Davon AdH 1-Quote 80%: Abitur 30%, TMS 50%, Berufsausbildung 0%, Dienste 20% Davon AdH 2-Quote 20%: Abitur 30%, TMS 50%, Berufsausbildung 20%, Dienste 0% 60% der Studienplätze Davon AdH 1-Quote 60%: Abitur 50%, TMS 40%, Berufsausbildung 10%, Dienste 0% Davon AdH 2-Quote 40%: Abitur 50%, TMS 47%, Berufsausbildung 0%, Dienste 3%

Bewerbung Bildungsinländer und EU-Länder: www.hochschulstart.de www.hochschulstart.de www.hochschulstart.de

Bewerbung Bildungsausländer: Direkt bei der Universität Göttingen www.uni-assist.de www.uni-assist.de

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