TU Braunschweig und Universität Osnabrück dürfen weiterhin selbst berufen

Gute Nachrichten für die Technische Universität Braunschweig und die Universität Osnabrück: Die Hochschulen können weiterhin in eigener Regie Professorinnen und Professoren berufen. Björn Thümler, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, verlängerte das der jeweiligen Hochschule übertragene Berufungsrecht um weitere drei Jahre bis 2021. Zukünftig möchte Thümler die Hochschulen weiter stärken und dem Landtag eine Neuregelung im Niedersächsischen Hochschulgesetz vorschlagen: "Hochschulen, die das Berufungsrecht in den ersten drei Jahren erfolgreich umsetzen, sollen künftig eine weitere Verlängerung für fünf Jahre und dann das Berufungsrecht unbefristet erhalten können", so der Minister. 

In Niedersachsen dürfen neben der TU Braunschweig und der Universität Osnabrück auch die Leibniz Universität Hannover sowie die Stiftungshochschulen eigenständig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen. Seit 2007 können Hochschulen in staatlicher Trägerschaft befristet für drei Jahre das Berufungsrecht übertragen bekommen. Das Präsidium entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat über die Berufungen. 

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