Für mehr Chancengleichheit an Hochschulen: Professorinnen-Programm III

Das Professorinnenprogramm geht in die dritte Runde: Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 23. Februar 2018 bekannt gab, startet das zentrale Instrument von Bund und Ländern erneut mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Hochschulen zu fördern. Dabei stehen besonders die Personalgewinnung und die Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen im Zentrum der aktuellen Programmausschreibung.

Bewerbungen müssen ein Gleichstellungskonzept, eine Dokumentation der Umsetzung des erfolgreichen Gleichstellungskonzepts sowie ein Gleichstellungszukunftskonzept enthalten. Antragsfristen sind der 29. Mai 2018 bzw. der 29. Mai 2019. Die Förderung erfolgt bei erfolgreicher Bewerbung in Form einer Anschubfinanzierung für bis zu drei Erstberufungen von Frauen. Die dritte Programmphase enthält zudem erstmals eine Exzellenz-Komponente, durch die bis zu 10 Hochschulen pro Bewerbungsrunde eine vierte Erstberufung gefördert bekommen können. 

Für die Umsetzung der Ziele stehen diesmal mit 200 Millionen Euro noch einmal deutlich mehr Mittel zur Verfügung als in den beiden vorherigen Programmphasen mit jeweils 150 Millionen Euro Fördervolumen. Bund und Länder stellen je die Hälfte der Mittel. Während der Programm-Laufzeit von 2018 bis 2022 können sich Universitäten, Fachhochschulen sowie Musik- und Kunsthochschulen gleichermaßen bewerben.

Zur Pressemitteilung des BMBF

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