ExStra: Zehn niedersächsische Projekte zur Antragstellung aufgefordert

Der Weg zur ExStra: Hier nachlesen, welche aktuellen Förderentscheidungen 2018 in der Exzellenzstrategie gefallen sind!

 

29.09.2017 – In der "Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder" (ExStra) sind erste Entscheidungen gefallen: Ein von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Wissenschaftsrates (WR) berufenes internationales Expertengremium wählte in seiner Sitzung am 27. und 28. September 2017 in der Förderlinie Exzellenzcluster 88 Projekte aus, die sich nun für die Endrunde bewerben dürfen. Insgesamt lagen dem Expertengremium 195 Antragsskizzen vor.

Zehn der ausgewählten Projekte sind an niedersächsischen Hochschulen angesiedelt. Die Technische Universität Braunschweig, die Medizinische Hochschule Hannover und die Universität Hannover sind dabei jeweils sowohl mit eigenen und als auch mit Kooperationsprojekten vertreten. An einem der Kooperationsprojekte ist außerdem die Universität Oldenburg beteiligt. Die Universität Göttingen geht mit vier eigenen Projekten in die nächste Wettbewerbsrunde.

Die ausgewählten Antragsskizzen können nun bis zum 21. Februar 2018 zu Förderanträgen ausgearbeitet und erneut bei der DFG eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt im Frühjahr 2018 durch international besetzte Panels. Am 27. September 2018 wird die Exzellenzkommission abschließend darüber entscheiden, welche Projekte ab 2019 Förderung erhalten werden.

Ziel der Exzellenzstrategie ist, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Damit, so die DFG, soll die im Rahmen der 2005 initiierten Exzellenzinitiative erfolgreich begonnene Weiterentwicklung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgeführt werden.

Die Exzellenzcluster stellen außerdem eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten dar: Bis zum 10. Dezember 2018 können Universitäten mit mindestens zwei – bzw. bei Verbünden mit mindestens drei – Exzellenzclustern Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten einreichen. Über diese wird nach entsprechenden Begutachtungen im Juli 2019 entschieden.

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