Entwicklungsvertrag wird bis 2021 fortgesetzt

Am Dienstag, den 6. Juni 2017, unterzeichneten Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić und den Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen den neuen Hochschulentwicklungsvertrag. Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum 31. Dezember 2021 angesetzt.

Neben der Sicherung der Landesmittel und der Übernahme der gestiegenen Personalkosten umfasst der Hochschulentwicklungsvertrag weitere Vereinbarungen, die helfen sollen, zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen besser begegnen zu können.

Konkret betrifft dies vor allem die Digitalisierung der Hochschulen, die notwendige Stärkung der Infrastruktur insbesondere bei den Hochschulkliniken und auch den großen Bedarf an mathematischen, naturwissenschaftlichen und technisch ausgebildeten Fachkräften. Aber auch weitere Themen, wie die Internationalisierung, die Transparenz in der Forschung, die Lehrerbildung und die Geschlechtergerechtigkeit wurden in dem neuen Vertrag noch weiter vertieft. Besonders froh sind die Hochschulen über die Zusagen zur Baufinanzierung und die Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln. Die Hochschulen können zukünftig im Einvernehmen mit den Studierenden diese Mittel auch für Ausstattungen nutzen.

Pressemitteilung des MWK

 

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