Bachelor
Erster möglicher Studienabschluss in den
meisten Studiengängen an Universitäten
und Fachhochschulen nach 3 bis 4 Studienjahren,
wobei eine Fortsetzung des Studiums bis zum Abschluss
„Master“; möglich ist.
Bachelor (2-Fach)
S. o. – Der 2-Fach-Bachelor ermöglicht
bei Beachtung der gültigen Kombinationsvorschriften
i. d. R. auch die Aufnahme eines Master-Studiums,
das zu einem Lehramt führt.
Diplom
Auslaufender Studienabschluss in den
Bereichen Technik, Naturwissenschaften, teilweise
in den Sozialwissenschaften sowie den Bereichen
der darstellenden (z. B. Musik) und gestaltenden
(z. B. Design) Kunst.
Kirchliches Examen
Abschluss eines Theologie-Studiums mit Ziel Pfarramt.
Magister
Auslaufender Studienabschluss vornehmlich in geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen.
Master
Der Master setzt einen ersten berufsqualifizierenden
Studienabschluss voraus, z. B. den Bachelor. Er
kann nach 1 bis 2 Studienjahren erworben werden.
Meisterschüler/in
Künstlerische Promotion
setzt i. d. R. den Abschluss eines künstlerischen
Studiums mit herausragenden künstlerischen
Leistungen voraus.
Promotion/Philosophical Doctor/Medical
Doctor
Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu
selbständiger wissenschaftlicher Forschung,
das bei Erfolg zum Doktorgrad führt. Die
Promotion setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums
mit gehobenem Prädikat (Note gut
und besser) voraus. Bestandteil der Promotion
ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen
Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse
bringen soll sowie eine mündliche Prüfung
(Disputation oder Rigorosum). I. d. R. Voraussetzung
für eine wissenschaftliche Laufbahn.
Staatsexamen
Abschluss
in Medizin, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften,
Pharmazie und Lebensmittelchemie. Diese Studiengänge
sind auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung
landes- oder bundeseinheitlich geregelt.
Zertifikat
Bescheinigung über den Abschluss bestimmter
weiterbildender Studiengänge, in der i. d.
R. auch die absolvierten Inhalte beschrieben werden. |