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Die hier gegebenen Erläuterungen
orientieren sich an der Situation in Niedersachsen.
In anderen Ländern sind einige Begriffe z.T.
abweichend definiert (z.B. „Assistent“,
„Dozent“).
Hinweis: Aus arbeitsökonomischen Gründen
und wegen der besseren Lesbarkeit des Glossars
wird z. Zt. – im Gegensatz zu unseren anderen
Informationen - die grammatikalisch männliche
Sprachform verwendet. Damit ist sowohl die männliche
als auch die weibliche Sprachform gemeint. |
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| A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z |
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Akademisches
Auslandsamt |
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| Einrichtung einer Hochschule
für die Belange ausländischer Studieninteressenten
und Studenten sowie Deutschen, die im
Ausland studieren wollen. |
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Allgemeine
Hochschulreife |
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Berechtigung zum Studium
aller Fachrichtungen an allen Hochschulen
der Bundesrepublik Deutschland. Die
A. H. erwirbt man z. B. mit dem Abitur,
jedoch auch i. d. R. durch den Abschluss
eines ersten Hochschulstudiums (z. B.
an einer
Fachhochschule). |
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ASB |
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Allgemeine Studienberatung.
S.
ZSB. |
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Assistent |
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Umgangssprachliche Bezeichnung
für einen Mitarbeiter im wissenschaftlichen
Dienst, der auch
Lehrveranstaltungen
abhält. |
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AStA
- Allgemeiner Studentenausschuss |
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Selbstverwaltetes Organ,
das die Interessen der Studenten an
Hochschulen vertritt und für dessen
Finanzierung bei der Immatrikulation
bzw. Rückmeldung
Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder
werden jedes Jahr vom Studentenparlament
gewählt. |
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Auditorium
maximum (Audimax) |
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| Größter Hörsaal einer
Hochschule. |
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Ausländer |
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Bei der Zulassung zum
Studium gelten für diesen Personenkreis
besondere Bedingungen. Nicht als A.
zählen die sog. Bildungsinländer
und Angehörige eines Mitgliedslandes
der EU. |
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Auswahlverfahren |
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Bei Studiengängen,
in denen die Nachfrage nach Studienplätzen
in der Vergangenheit immer höher war
als die tatsächlich vorhandene Anzahl,
wird oftmals ein A. durchgeführt, um
sie zu vergeben. Beim A. wird dabei
u. a. der größte Teil der Studienplätze
nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt
der Hochschulzugangsberechtigung)
und ein kleinerer nach Wartezeit vergeben. |
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B.A. |
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| Bachelor of Arts. Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen. |
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Bachelor |
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| Erster akademischer,
internationaler Studienabschluss an
Universitäten und Fachhochschulen nach
6 Semestern. |
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BAföG |
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| Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Umgangssprachlich auch das Stipendium,
welches man nach diesem Gesetz erhalten
kann. |
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Belegen |
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Eintragung der besuchten
Lehrveranstaltungen
in das persönliche Studienbuch der Studenten.
Das Studienbuch
dient dem Nachweis über den Besuch der
Lehrveranstaltungen und muss dem Prüfungsamt
bei der Anmeldung zu Prüfungen vorgelegt
werden. |
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B. Eng. |
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| Bachelor of Engineering. Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen. |
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Beurlaubung |
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Aus wichtigen Gründen
können Studierende auf Antrag vom Studium
beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten
Fachsemester.
Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit,
Schwangerschaft, Auslandsstudium. Ein
Urlaubssemester
zählt nicht als Fach-, wohl aber als
Hochschulsemester.
Man behält seinen Studienplatz, ohne
Studienleistungen ablegen zu müssen.
Versicherungsrechtlich ist eine beurlaubte
Studierende jedoch keine Studentin,
was auch negative Auswirkungen auf die
Möglichkeit der übernahme von Studenten-Jobs
hat. |
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B.F.A. |
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| Bachelor of Fine Arts. Abschluss in künstlerischen Studiengängen (gestaltende Kunst). |
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Bildungsinländer |
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Blockveranstaltung |
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Veranstaltung, die nicht
regelmäßig über die Dauer eines Semesters verteilt
stattfindet (jede Woche eine bestimmte
Anzahl von Stunden), sondern auf einen
Zeitraum von mehreren aufeinanderfolgenden
Tagen/Wochen konzentriert ist. |
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B.Mus. |
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| Bachelor of Music. Abschluss in künstlerischen Studiengängen (Musik). |
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B.Sc. |
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Bachelor
of Science. Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. |
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Campus |
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| Hochschulgelände |
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credit |
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Anrechnungspunkt. Maßeinheit
für den zeitlichen Studienaufwand in
modulariserten Studiengängen. Im ECTS entspricht
z. B. ein credit einem sechzigstel des
zeitlichen Jahresarbeitsaufwandes eines
Studierenden. |
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credit
point |
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Leistungspunkt. Bezeichnet
die individuell erzielte Leistung einer
Studierenden in modularisierten Studiengängen
und errechnet sich aus der Multiplikation
von credits mit den
erzielten grade points (Notenpunkte). |
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c.t. |
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Abkürzung für cum
tempore (lat.: mit Zeit). Lehrveranstaltungen,
die mit dem Zusatz c.t. angekündigt
werden, fangen eine Viertelstunde später
an, als angegeben (akademisches
Viertel).(Vgl. s.t.) |
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DAAD |
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Deutscher Akademischer
Austauschdienst. Bietet u. a. Informationen
und Programme rund um das Auslands-
und Ausländerstudium an. Informationsbroschüren
des DAAD sind in den Akademischen
Auslandsämtern |
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Dekan |
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Dekanat |
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| Fachbereichs-/Fakultätsverwaltung. |
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Diplom |
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| Bisher üblicher Studienabschluss
in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften,
teilweise in den Sozialwissenschaften
sowie den Bereichen der darstellenden
(z. B. Musik) und gestaltenden (z. B.
Design) Kunst. Das Diplom ist ein akademischer
Grad, der von der jeweiligen Hochschule
verliehen wird. |
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Dissertation |
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Doppelstudium |
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Gleichzeitiges Studium
von zwei Studiengängen
mit unterschiedlichen Abschlussprüfungen. |
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Dozent |
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| Umgangssprachlich: Lehrender
an einer Hochschule. |
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ECTS |
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„European Credit Transfer System“. Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jeder Lehrveranstaltung eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Punkten zugewiesen, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die beteiligten Hochschulen die Voraussetzungen für die Einführung von ECTS geschaffen haben (z. B. Zuweisung von ECTS-Anrechnungspunkten für die einzelnen Lehrveranstaltungen). |
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Einschreibung |
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ESG |
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| Evangelische Studentengemeinde. |
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Exkursion |
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| Ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs, je nach Studium z.B. Besichtigungen von lndustrieanlagen, Bodenformationen, archäologischen Stätten u.a. . |
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Exmatrikulation |
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| Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. |
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Fachbereich/Fakultät |
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| Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten (oder auch beides), die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. |
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Fachbereichsrat/Fakultätsrat |
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| Nach Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Studierende, Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst) gewählte Vertretung der zum Fachbereich/zur Fakultät gehörenden Mitglieder der Hochschule. Der F. ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs/der Fakultät, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Lehre. |
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Fachgebundene Hochschulreife |
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Hochschulzugangsberechtigung für ein bestimmtes Fach oder eine Fächergruppe auch an wissenschaftlichen Hochschulen (Universitäten). In Niedersachsen schließen die Berufsoberschulen mit einer f. H. ab, wie auch die Immaturenprüfung (oder Z-Prüfung) eine derartige Hochschulzugangberechtigung darstellt. |
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Fachhochschule |
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| F. bieten vor allem anwendungsbezogene Studiengänge u. a. aus den Bereichen Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft an. |
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Fachhochschulreife |
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| Sie wird bei erfolgreichem Abschluss einer Fachoberschule (12. Jahrgang) zuerkannt. Auch das Versetzungszeugnis von der 12. zur 13. Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum, das Versetzungszeugnis von der 11. zur 12. Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe in Verbindung mit einer mind. zweijährigen Berufsausbildung sowie zahlreiche Abschlüsse der beruflichen Bildung stellen eine F. dar. |
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Fachschaft |
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| Organisation der Studierenden eines Fachbereichs/einer Fakultät. Einmal im Jahr wird ein Fachschaftsrat gewählt. |
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Fachschaftsrat (FSR) |
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| Gewählte Vertretung der Studenten eines Fachbereichs/einer Fakultät, die sich um deren Belange kümmert. |
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Fachsemester |
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Semester, in denen ein Student in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt. |
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Fachstudienberatung |
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| Wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Lehrkörpers („Fachberater“) eines Faches i. d. R. einmal wöchentlich in der Vorlesungszeit angeboten. Die F. gibt Hilfen bei Fragen zur Durchführung des Fachstudiums. |
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Fachwechsel |
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Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches (z. B. bei Lehramtsstudiengängen). Bei einem F. sind bei BAföG-Beziehern besondere Regelungen zu beachten, die in den Beratungsstellen nachgefragt werden sollten. |
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Fachbereich/Fakultät |
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FH |
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Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte |
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| Sie nehmen zentral und dezentral (Fachbereiche/Fakultäten und andere Hochschuleinrichtungen) die Interessen der weiblichen Hochschulangehörigen wahr. |
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Hauptstudium |
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Zweiter Studienabschnitt in Studiengängen mit herkömmlichen Abschlüssen ( Diplom, M.A., Staatsexamen), der den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraussetzt und in dem meist ausgewählte Fachgebiete (Schwerpunkte, Studienrichtungen u.ä.) vertieft studiert werden. Je nach Studiengang wird das Hauptstudium i. d. R. mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen. |
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HiWis |
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| Umgangssprachliche Abkürzung für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss und studentische Hilfskräfte. W. H. müssen ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Erfolg abgeschlossen haben. Sie nehmen unterstützende Aufgaben in der Forschung und Lehre mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahr. S. H. müssen i. d. R. drei Semester eines Studiums absolviert haben und an einer Hochschule immatrikuliert sein. Sie leisten unterstützende Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Verwaltung und Bibliotheksdienst. Die Abkürzung kommt aus dem Sprachgebrauch der deutschen Wehrmacht des 2. Weltkriegs (insbesondere aus der Zeit des Krieges gegen die Sowjetunion) und ihre Verwendung ist daher nicht unproblematisch. Als Hiwis („Hilfswillige“) bezeichnete man damals Kollaborateure aus den besetzten Ländern, die zunächst unbewaffnete Hilfsdienste für die deutsche Besatzungsmacht leisteten, im weiteren Verlauf jedoch immer mehr in den bewaffneten Unterdrückungsapparat eingegliedert wurden bis hin zur aktiven Teilnahme an der Vernichtung der Juden und anderer missliebiger Gegner des NS-Regimes. |
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Hochschulrat |
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Organ der Hochschule aus sieben Mitgliedern, die nicht der jeweiligen Hochschule angehören dürfen. Der H. berät Präsidium und Senat und ist u. a. an der Auswahl der Präsident beteiligt. |
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Hochschulsemester |
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Semester, die man an einer Hochschule immatrikuliert ist (einschl. Urlaubssemester). |
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Hochschulzugangsberechtigung |
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Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigen: z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (i. d. R. Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw. |
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Immatrikulation |
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Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten (Teil-) Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Hochschule ( Immatrikulationsamt, Studentensekretariat) zugeleitet werden. |
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Immatrikulationsamt („I-Amt“) |
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(örtlich auch „Studentensekretariat“). Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung zuständig ist. |
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Immaturenprüfung |
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Umgangssprachliche Bezeichnung für die Prüfung zum fachbezogenen Hochschulzugang für Interessenten ohne formale Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen. Die Teilnahme an der Prüfung setzt bestimmte Bedingungen voraus wie z. B. längere Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit (auch z. B. Kindererziehung). |
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Intensiv-Studiengang |
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| In einem I.-S. wird die durchschnittliche Studienzeit wg. einer flexiblen Nutzung des Studienjahres einschließlich der Semesterferien und zusätzlichen Betreuungsangeboten um mind. 30 Prozent verkürzt. I.-S. gibt es in Niedersachsen sowohl als grundständige als auch als weiterführende Studiengänge. |
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International Office |
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Internationaler Studentinnenausweis |
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Ist i. d. R. beim AStA gegen Vorlage des Studentenausweises und eines Lichtbildes erhältlich und ermöglicht u. a. Preisermäßigungen für Studierende beim Aufenthalt im Ausland. |
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Internationaler Studiengang |
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Ein i. S. beinhaltet i. d. R. mindestens 1 Fachsemester an einer ausländischen Hochschule. Gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind erforderlich, oftmals finden Lehrveranstaltungen in einer Fremdsprache statt. Die i. S. schließen i. d. R. mit Bachelor/ Master ab. Bisweilen kann jedoch nach erfolgreichem Studium ein doppelter Abschluss erworben werden (z. B. das deutsche Diplom und der französische Ingénieur-Maître). |
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Institut |
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| Kleinste wissenschaftliche Organisationseinheit einer Hochschule. |
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Juniorprofessor |
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| Nachwuchskraft mit einem befristeten Beschäftigungsverhältnis zur Qualifikation für die Aufgaben eines Professors. |
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Kanzler |
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| Bisher: Leiter der Hochschulverwaltung. Wird nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz durch einen hauptamtlichen Vizepräsidenten (zuständig für Personal- und Finanzverwaltung) ersetzt. |
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KHG |
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| Katholische Hochschulgemeinde. |
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Kolloquium |
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Lehrveranstaltung in Form einer Gesprächsrunde zur Behandlung von speziellen wissenschaftlichen Problemen, oftmals zur Examensvorbereitung und mit Gastvorträgen. |
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Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis |
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Kommilitone |
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| (Aus dem Mittel-Lateinischen stammende) Bezeichnung für einen Mitstudierenden. |
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Konsekutiver Master-Studiengang |
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Als konsekutiven Master-Studiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Ca. 90% aller angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv. Eine konsekutiver Master-Studiengang ist nach BaFöG förderungsfähig, Studienbeiträge in Niedersachsen werden in gleicher Höhe und nach den gleichen Regeln wie bei einem Erststudium erhoben. |
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Krankenversicherung |
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| Zur Einschreibung haben Studierende eine K. oder - bei Versicherung bei einem privaten Versicherer - die formelle Befreiung vorzuweisen. I. d. R. sind Studierende bei ihren Eltern familienversichert. |
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Langzeitstudiengebühren |
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| Falls keine Studienbeiträge mehr zu entrichten sind - i. d. R. nach Ablauf der Regelstudienzeit zzgl. 4 Semestern oder Trimestern – sind Langzeitstudiengebühren in Höhe von 600 € je Semester im ersten und zweiten Semester, 700 € im dritten und vierten Semester und 800 € ab dem fünften Semester zu entrichten. |
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Lehrbeauftragte |
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Personen, die das Lehrangebot ergänzende Lehrveranstaltungen durchführen. L. müssen i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und pädagogische Eignung nachweisen. |
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Lehrveranstaltungen |
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Leistungsnachweis |
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Benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung, von Referaten u. a. vergeben werden. I. d. R. müssen in jedem Studiengang mit herkömmlichen Abschlüssen ( Diplom, M.A., Staatsexamen), eine in einer Prüfungsordnung festgelegte Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zu Zwischen- und Abschlussprüfung vorgelegt werden |
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Leistungspunkt |
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| credit point |
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Lektor |
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| Ein L. führt selbständig Lehrveranstaltungen insbesondere in den Bereichen lebende Fremdsprachen und Landeskunde durch. L. müssen i. d. R. einen Hochschulabschluss nachweisen und eine zu vermittelnde lebende Muttersprache sprechen. |
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M.A. |
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Master of Arts. Zweiter Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen. |
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Magister Artium |
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| Auslaufender Studienabschluss in geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen. |
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Master |
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Internationaler Studienabschluss. Der Master ist mit fachbezogenem Zusatz: z. B. M. of Science ein akademischer Grad. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist i. d. R. der Abschluss eines vorhergehenden einschlägigen Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor). Von der Wertigkeit her in etwa vergleichbar mit dem Diplom. |
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Matrikel |
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| Verzeichnis der Studierenden einer Hochschule. |
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Matrikelnummer |
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Eine M. erhält jeder Studierende bei ihrer Immatrikulation Sie ist quasi seine hochschulische „Identifkationsnummer“. |
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M.Eng. |
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| Master of Engineering. Zweiter Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen. |
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Mensa |
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Vom Studentenwerk betriebene Kantine, die Studierenden und Mitarbeitern der Hochschule preiswertes Essen anbietet. |
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Mittelbau |
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| Umgangssprachlich die Gruppe der wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiter (z. B. Assistent, Akademischer Rat). |
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Modularisierter Studiengang |
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In einem m. S. sind die Lerninhalte in kleine Module mit jeweils nur wenigen Lehrveranstaltungen eingeteilt, die studienbegleitend geprüft werden und damit Bestandteil des Abschlusses sind. M. S. erleichtern den Studierenden die Mobilität zwischen den Hochschulen. Bachlor- und Master-Studiengänge sind z. B. modularisiert. S. a. ECTS |
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M.Sc. |
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| Master of Science. Zweiter Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. |
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MWK |
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| Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Niedersachsen). Ist u. a. für die Belange der Hochschulen zuständig. |
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n.c. (numerus clauses) |
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Im eigentlichen Sinne die Beschränkung der Studienplatzzahl in Studiengängen, die sehr gefragt sind. Umgangssprachlich auch der Notenschnitt, der zu einem bestimmten Semester erforderlich war, um in einen Studiengang hineinzukommen, dessen Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben wurden. |
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NHG |
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| Niedersächsisches Hochschulgesetz. |
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n.n. |
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Diese Abkürzung („nomen nominandum“) wird z. B. im Vorlesungsverzeichnis immer dann verwendet, wenn zwar feststeht, dass eine bestimmte Lehrveranstaltung stattfindet oder eine Aufgabe (z. B. Fachstudienberatung) wahrgenommen werden soll, die ausführende Person jedoch noch nicht feststeht. |
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Orientierungsphase |
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In vielen Studiengängen werden zu Studienbeginn Einführungsveranstaltungen von Dozenten und/oder Studenten höherer Semester ( Tutoren) angeboten. In diesen Veranstaltungen können alle Fragen im Zusammenhang mit dem Studienbeginn und auch darüber hinaus besprochen werden. Studienanfänger haben vor allem hier gute Möglichkeiten, erste Kontakte zu knüpfen. |
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Präsident |
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| Für sechs oder acht Jahre gewählter Leiter einer Hochschule. Der Präsident vertritt die Hochschule nach außen und leitet deren Präsidium mit Richtlinienkompetenz. |
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Präsidium |
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| Das P. leitet die Hochschule. Es besteht aus mind. 2, i. d. R. jedoch mehr Mitgliedern: Präsident und hauptamtlicher Vizepräsident, ggf. weitere Vizepräsidenten. |
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Praktikum |
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Meistens außerhalb der Hochschule zu absolvierende fachbezogene Tätigkeit (z. B. Unterrichtspraktikum, betriebliches P.). Innerhalb der Hochschule versteht man unter P. experimentelle Arbeiten der Studierenden unter Anleitung (z. B. botanisches P. im Fach Biologie). (Vgl. „Vorpraktikum“) |
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Praxissemester |
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An den Fachhochschulen ist in fast allen Studiengängen mind. ein P. integriert, in dem neben der fachbezogenen Tätigkeit keine sonstigen Lehrveranstaltungen absolviert werden müssen. |
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Professor |
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| Amtsbezeichnung für einen Hochschullehrer. |
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Promotion |
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| Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt. Die P. setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note „gut“ und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). I. d. R. Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. |
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Propädeutikum |
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Dem 1. Semester eines Studiums vorgeschalteten Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der zur Hochschulreife führenden schulischen Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. russische oder italienische Sprachkenntnisse für entsprechende philologische, Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge. |
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Prüfungsamt |
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| Das P. ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man z. B. die Modalitäten für die Anmeldung, erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen. |
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Prüfungsordnung |
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Die P. regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer, besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Abschlussarbeit usw. Aus der P. sind vor allem die für die Zwischen- und Hauptprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise oder credits zu ersehen. |
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Quereinstieg |
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| Einstieg in einen bisher nicht studierten Studiengang in ein höheres Semester aufgrund anerkannter Leistungen aus dem bisherigen für den neuen Studiengang. |
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Rechtsberatung |
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Regelstudienzeit |
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In den Prüfungsordnungen angegebene Zeitspanne, in der das Studium absolviert werden soll. Die Regelstudienzeit entspricht jedoch bisher kaum der tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeit. Die meisten Studiengänge beanspruchen in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen eine höhere Semesterzahl als die in der R. festgelegte. |
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Rektor |
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Bisher: Leiter einer Hochschule bei Rektoratsverfassung, der aus dem Kreise der Hochschullehrer der jeweiligen Hochschule kommen musste. In Niedersachsen nur noch für eine Übergangszeit, da nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz künftig alle Hochschulen von Präsidenten und Präsidien geleitet werden. |
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Ringvorlesung |
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| (Oft interdisziplinäre) Vortragsreihe zu einem übergeordneten Thema von unterschiedlichen Referenten. |
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Rückmeldung |
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Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklären und den vorgeschriebenen Semesterbeitrag bezahlen. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine Hochschul-Mitgliedschaft verlieren. |
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Schein |
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Selbststudium |
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Selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten. Neben den in der Studien-oder Prüfungsordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen selbstverständlicher und unverzichtbarer Bestandteil jedes Studiums. Bei der Festlegung des Umfangs der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird dies berücksichtigt und entsprechend Raum gelassen, wobei jedoch oftmals Unterschiede zwischen Fachhochschulen und Universitäten bestehen.. |
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Semester |
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| Semester Lat.: „Zeitraum von sechs Monaten“; Bezeichnung für das akademische Studienhalbjahr. Das Studienjahr ("akademisches Jahr") wird üblicherweise in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit. An einigen Hochschulen gibt es auch andere Einteilungen des Studienjahrs (s. Trimester) . |
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Semesterbeitrag |
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Jeder Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldungeinen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag z. B. für Belange der Studierenden, der Aufgaben der Studentenwerke (Sozialbeitrag) u. ä. einzahlen. Oftmals ist in dem Semesterbeitrag auch ein Semesterticket enthalten. |
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Semesterferien |
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Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Es handelt sich dabei aber keineswegs um „Ferien“, da in dieser Zeit oftmals Prüfungen und Praktika zu absolvieren sowie Nach- und Vorbereitungen von Lehrveranstaltungen zu bewältigen sind. |
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Semesterticket |
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An vielen Hochschulen eingeführtes, preisgünstiges Ticket, das in Verbindung mit dem Studentenausweis jeweils für ein Semester zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt. |
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Semesterwochenstunden |
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Anzahl der Stunden, die über ein Semester hin in jeder Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen in nicht modularisierten Studiengängen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums wird dort in SWS angegeben. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudiumsind darin nicht enthalten. |
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Seminar |
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1. Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Dozenten, zu der Studenten durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen müssen.
2. Bezeichnung einer universitären Organisationseinheit (z. B. Historisches Seminar). |
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Senat |
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| Zentrales Hochschulgremium das über Ordnungen, Entwicklungsplanung u. a. der Hochschule entscheidet. Er beschließt auch einen Vorschlag zur Ernennung des Präsidenten. |
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s.t. |
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Abkürzung für „sine tempore“ (lat. ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem „akademischen Viertel“ rechnet, kommt zu spät (vgl. c.t). |
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Sozialbeitrag |
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Alle Studenten müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studentenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Studentenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.). |
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Sozialberatung |
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Beratungseinrichtung der Studentenwerke und oftmals auch des ASTA für Studierende mit Problemen in sozialen Dingen, z. B. bei der Studienfinanzierung. |
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SS |
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| Sommersemester |
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Staatsexamen |
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Abschluss in Medizin, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie und Lebensmittelchemie. Diese Studiengänge sind auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung landes- oder bundeseinheitlich geregelt. |
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Stipendium |
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S. werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger. An den Hochschulen gibt es Vertrauensdozenten der großen Stipendienorganisationen, deren Namen in den ZSBen erfragt werden können oder auch oftmals in den Vorlesungsverzeichnissen aufgeführt sind. |
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Studentenparlament |
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Das Studentenparlament ist die gewählte Vertretung der gesamten Studentenschaft einer Hochschule. Es wird in der Regel einmal jährlich gewählt und bestimmt den ASTA. |
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Studentenausweis |
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| Einen S. erhält jeder Studierende nach erfolgter Immatrikulation. Der S. hat eine Gültigkeit für ein Semester. |
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Studententsekretariat |
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Studentenwerk |
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| Einrichtung für die soziale Betreuung und Förderung der Studenten einer Hochschule oder Hochschulregion. U.a. folgende Einrichtungen befinden sich in der Regie des Studentenwerks: Mensa, Wohnheime, Bafög-Amt, Zimmer- und Wohnungsvermittlung, teilweise auch Psychotherapeutische Beratungsstellen, Sozialberatung. |
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Studienberatung |
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Studienbeiträge |
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Die Studienbeiträge betragen in Niedersachsen für ein Erststudium und konsekutive Master-Studiengänge 500 € je Semester. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung sind unter gewissen Umständen möglich. S. unsere Seite Studienbeiträge. |
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Studienbuch |
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Mit S. bezeichnet man eine Mappe, in der die besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen und sämtliche Studiennachweise (z. B. Scheine) gesammelt werden. Das Studienbuch dient dem Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen und muss dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zu Prüfungen vorgelegt werden (vgl. „ belegen“). |
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Studiendekan |
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| Der S. gehört der Leitung des Fachbereichs/der Fakultät an (Dekanat). Er ist u. a. verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Fachstudienberatung eines Fachbereichs/ einer Fakultät. |
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Studiengang |
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Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z.B. Bachelor, Diplom oder Magister. Studiengänge sind „grundständig«, wenn sie nicht - wie Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge - bereits einen Hochschulabschluss voraussetzen |
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Studienjahr |
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| An den Universitäten die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres („akademisches Jahr“), an den Fachhochschulen i. d. R. die Zeit vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres. |
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Studienordnung |
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| Die Studienordnung spezifiziert die Prüfungsordnung. Aus ihr sind die genaue Fächerverteilung und die Stundenaufteilung ersichtlich. |
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Studienplatztausch |
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| Wer wegen einer Zulassungsbeschränkung an einem anderen als dem gewünschten Hochschulort einen Studienplatz bekommen hat, kann tauschen. Er braucht dafür seinen Studienbescheid, einen Tauschpartner und die Zustimmung der beiden Hochschulen. Antragsformulare gibt es im Studentenkretariat der Hochschule. Tauschpartner findet man in Inseraten lokaler und überregionaler Zeitungen und über das Internet (z.B. Stichwort „Studienplatztausch“). |
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Studienrichtung |
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Mit diesem Begriffen werden - in den Prüfungsordnungen festgelegte - Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen i. d. R. im 2. Studienabschnitt und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt. (In etwa synonym: „Studienschwerpunkt“, „Vertiefungsrichtung“) |
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Studium ohne Abitur |
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In Niedersachsen ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung die Aufnahme eines Studiums bei Vorliegen bestimmter beruflicher Qualifikationen (z. B. Meisterprüfung) möglich. Nähere Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Hochschulen. S. auch Immaturenprüfung. |
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SWS |
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Trimester |
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Lat.: „Zeitraum von 3 Monaten“. Umgangssprachlich jedoch die Aufteilung des Studienjahres in 3 Abschnitte (zu je 4 Monaten), (vgl. Semester). |
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Tutor |
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| I. d. R. Studierender höheren Semesters, der studentische Arbeitsgruppen fachlicher oder sozialer Art (z. B. in der Orientierungsphase oder in Einführungsveranstaltungen) betreut. |
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Tutorien |
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Lehrveranstaltungen begleitende kleine Übungskurse, die von studentischen Tutoren geleitet werden. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen verwendet. |
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Verteilungsverfahren |
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| Eine besondere Form der Zulassungsbeschränkung. Beim V. wird jedem Bewerber ein Studienplatz garantiert, jedoch nach Sozialkriterien auf die einzelnen beteiligten Hochschulen verteilt, so dass die Bewerber nicht immer auch an die gewünschte Hochschule kommen. |
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Vertiefungsrichtung |
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Verwaltungskostenbeitrag |
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| I. d. R. hat jeder Studierende an den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen einen V. in Höhe von 75 EUR je Semester oder von 50 EUR je Trimester zu entrichten. |
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Vordiplom, Vorprüfung |
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| Umgangssprachliche Bezeichnung für die Zwischenprüfung oder Diplom-Vorprüfung nach dem Grundstudium. |
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Vorkurs |
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Vorlesung |
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Vorlesungsverzeichnis |
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Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester und ist i. d. R. im örtlichen Buchhandel erhältlich. Darüber hinaus sind im V. auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Das V. enthält jedoch nur die Auflistung der einzelnen Lehrveranstaltungen. Nähere Beschreibungen und weitere Hinweise wie Literaturangaben finden sich in den kommentierten V. der einzelnen Fächer oder Fachbereiche/Fakultäten. |
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Vorpraktikum |
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| Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können 6 Wochen, aber auch z. B. 26 Wochen vorgeschrieben sein, je nach Bundesland, Hochschule oder Studiengang. Bei einschlägiger Vorbildung, z. B. fachrichtungsgleichem Fachoberschulabschluss oder einschlägiger Berufsausbildung, kann es ganz oder teilweise entfallen. |
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V V |
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| Vollversammlung der Studierenden einer Hochschule oder eines Fachbereichs/einer Fakultät. |
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Wahlfach |
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| Fach, das aus einem oft sehr umfangreichen Katalog - manchmal auch aus einem anderen Fachbereich - frei gewählt werden kann. |
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Wahlpflichtfach |
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Fach, das lt. Prüfungs- oder Studienordnung aus einem festgeschriebenen Katalog von Fächern ausgewählt werden muss. |
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Wartezeit |
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Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und beabsichtigtem Studienbeginn in Semestern, aber ohne die Zeiten, in denen bereits - an einer deutschen Hochschule - studiert wurde. Die W. hat Bedeutung bei der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren. |
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Weiterführende Studiengänge |
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Weiterführende Studiengänge verlangen i. d. R. als Zugangsvoraussetzung eine für den jeweiligen Studiengang einschlägige hochschulische und/oder berufliche Vorbildung. Dabei ist nicht immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, wie sie für grundständige Studiengänge notwendig ist. Weiterführende Studiengänge richten sich an Interessenten, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten. Sie werden z.T. berufsbegleitend durchgeführt und schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Master) ab.
Die Bezeichnungen der w.S. sind nicht einheitliche geregelt: darunter fallen u.a. „Aufbaustudiengänge“, „Weiterbildungsstudiengänge“, „Ergänzungsstudiengänge“, u.a.m.) |
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WS |
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Zentrale Einrichtungen |
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| Darunter werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule wie z. B. ZSB (teilweise), Bibliothek, Zentrum für Hochschulsport zusammengefasst. |
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Z-Prüfung |
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ZSB |
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| Zentrale Studienberatung. Beratungseinrichtung an den Hochschulen oder für Hochschulregionen für Studieninteressenten und Studenten und alle anderen, die sich für ein Studium interessieren. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten z. B. bei der Studienwahl und studienbedingten Schwierigkeiten. |
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Zulassungsverfahren |
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ZVS |
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| Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Dortmund). Zuständig u. a. für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerbern für einige Studiengänge, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen wie z. B. Medizin, Psychologie und Betriebswirtschaftslehre. |
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Zweiter Bildungsweg |
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Bezeichnung des Bildungsweges von Menschen, die nach ihrem Schulabschluss ohne Hochschulzugangsberechtigung eine berufliche Ausbildung absolviert und/oder berufs- oder vergleichbar tätig gewesen sind und auf unterschiedlichem Wege ein Hochschulstudium aufgenommen haben (z. B. Hochschulzugangsberechtigung durch Abendgymnasium, Immaturenprüfung). |
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Zwischenprüfung |
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Prüfung nach Abschluss des Grundstudiums (auch - je nach Studiengang - als Vordiplom oder Vorprüfung bezeichnet). |
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