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| Falls Sie Ihren Studiengang wechseln
wollen, an eine andere Hochschule und/oder einen
anderen Hochschulort gehen möchten, sollten
Sie einige Dinge beachten. Diese Seite gibt Ihnen
darüber Auskunft. |
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Viele Studierende beenden nicht
denjenigen Studiengang, den sie einmal angefangen
hatten. Manche brechen ihr Studium ab, um sich
außerhalb der Hochschule neu zu orientieren,
andere wiederum wechseln von dem einen in einen
anderen Studiengang. Dafür gibt es viele
Gründe: z. B. mangelnde Information vor
Aufnahme des Studiums über Inhalte und Anforderungen,
die Studienfachrealität stimmt nicht mit
den Erwartungen überein, die Interessen haben
sich verändert usw.
Ein Fachwechsel liegt natürlich immer dann
vor, wenn Sie eindeutig einen anderen Studiengang
beginnen als den zunächst gewählten,
den Sie noch nicht abgeschlossen hatten. Das scheint
eine Binsenwahrheit zu sein. Aber: Sie wechseln
auch Ihr Fach, wenn Sie z. B. einen Universitätsstudiengang gegen einen Fachhochschulstudiengang umtauschen. |
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| Falls Sie aus dem einen oder anderen
Grund Ihr bisher studiertes Fach nicht mehr weiter
betreiben wollen, so sollten Sie sich mit Ihrer
Entscheidung nicht allzu viel Zeit lassen. Je früher
Sie wechseln, desto besser. Beachten Sie bitte folgende
Hinweise: |
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Lassen Sie sich
ausführlich über Ihre Möglichkeiten
und das neue Fach informieren und beraten,
damit Ihr zweiter Versuch erfolgreicher als
der erste wird. Die Studienberatungsstellen
stehen Ihnen dafür zur Verfügung. |
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Denken Sie daran,
dass die bisher studierten Semester bei der Berechnung der zu entrichtenden Studienbeiträge für das neue Fach angerechnet werden. |
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Falls Sie eine
ähnliche wie die bisher studierte Fachrichtung
beginnen wollen, können Sie sich evtl.
schon erbrachte Leistungen anrechnen
lassen, was zu einer Reduzierung der Studienzeit
führen kann. Dazu kann Ihnen die Fachberatung
des neuen Faches Auskunft geben, deren Sprechzeiten
Sie an den Informationsbrettern der Fachbereiche
oder bei den Studienberatungsstellen erfahren
können. Denken Sie aber daran, dass Sie
bei einer Bewerbung
für den neuen Studiengang die normalen
Fristen einhalten müssen! |
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Falls Sie eine
gänzliche neue Fachrichtung studieren
wollen oder Ihnen keine Leistungen angerechnet
werden, die zu einer Einstufung in ein höheres
Semester reichen, so bewerben Sie sich
ganz normal als Erstsemester. Sie haben
zulassungsrechtlich gesehen keine Vorteile
dadurch, dass Sie schon an der Hochschule
sind, wenn Sie denn auch an dieser das neue
Fach studieren wollen. An einer anderen bewerben
Sie sich ohnehin als Studienbeginner/in. Auch
hierbei müssen Sie die Bewerbungsfristen
einhalten! |
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Nicht
als Fachwechsel gilt i. d. R., wenn
Sie sehr schnell nach Aufnahme Ihren Studiengang
wieder abbrechen und dann zum nächsten
oder übernächsten Semester ein anderes
Fach beginnen. Bei den meisten Hochschulen
dürfen Sie sich dafür aber nicht
mehr als die ersten beiden Monate des Semesters
(nicht der Vorlesungszeit!)
Zeit lassen. In diesem Falle werden Sie so
behandelt, als hätten Sie sich noch nie
an einer Hochschule eingeschrieben. |
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| Falls Sie BAföG beziehen
und auch weiterhin gefördert werden wollen,
so gilt für Sie über das o. g. hinaus
u. a.: |
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Ein Fachwechsel
aus wichtigem Grund
ist nur längstens bis zum Ende des 3.
Fachsemester möglich. Wichtige Gründe
können sein: Sie kommen mit den Leistungsanforderungen
Ihres Studiums nicht zurecht (Eignungsmangel)
oder Sie stellen fest, dass
sich Ihr Studieninteresse verändert hat:
z. B. merken Sie im Lehramtsstudium bei den
ersten Praktika, dass Sie aller guten vorherigen
Informationen zum Trotz, sich nicht mehr vorstellen
können in einer Schule zu unterrichten
(Neigungswandel)
oder Sie wurden für
Ihr Wunschstudium wegen Zulassungsbeschränkungen
bisher nicht zugelassen, hatten sich dafür
regelmäßig beworben (mit Ausnahme
der Zeiten des Wehr-, Zivil- oder eines ähnlichen
Dienstes sowie unter bestimmten Umständen
einer Bewerbungsmöglichkeit) und das
Alternativstudium ernsthaft mit dem Ziel eines
Abschlusses aufgenommen und können daraus
möglichst auch noch anrechenbare Leistungen
für das Wunschstudium vorweisen. Kein
wichtiger Grund ist die
vermeintliche Verschlechterung der Berufsaussichten!
Wenn bei Ihnen ein Neigungswandel
vorliegt, dann sollten Sie den Wechsel Ihres
Faches aus diesem Grund nicht später
als bis zum Ende des 2. Semesters
vollziehen. |
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Auch wenn Sie
bisher kein BAföG erhalten haben, für
den nach einem Fachwechsel angestrebten Studiengang
jedoch beantragen wollen, so gilt das auch
förderungsrechtlich als Fachwechsel mit
allen hier geschilderten Konsequenzen. |
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Einen Fachwechsel
aus wichtigem Grund müssen Sie unmittelbar
dann vollziehen, wenn Sie Gewissheit darüber
erlangt haben. Wenn Ihnen z. B. schon nach
dem ersten Semester klar ist, dass der von
Ihnen gewählte Studiengang nicht der
richtige ist, so müssen Sie ihn auch
zu diesem Zeitpunkt abbrechen. |
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Den Fachwechsel
müssen Sie immer schriftlich begründen.
Bevor Sie dieses tun, sollten Sie sich beraten
lassen: z. B. in den Studienberatungsstellen,
den Sozialberatungen der Studentenwerke oder
Studierendenvertretungen. |
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Bei einem Fachwechsel
aus wichtigem Grund werden die bisher studierten
Semester auf die Förderungshöchstdauer
des neuen Studiengangs angerechnet. Ihre Förderungsdauer
verringert sich damit. Nach Ablauf können
Sie jedoch die Förderung für eine
bestimmte Zeit als verzinsliches Bankdarlehen
erhalten. |
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Darüber hinaus
ist ein Fachwechsel aus unabweisbarem
Grund möglich. Wenn Sie
einen solchen vorweisen können, ist es
egal, in welchem Semester Sie sich befinden.
Unabweisbare Gründe können
sein: eine Krankheit, die Sie zur Aufgabe
des bisherigen Studiums zwingt (z. B. eine
Allergie bei einer Chemikerin, ein körperliches
Gebrechen bei einem Sportstudenten) oder
die Veränderung der Weltanschauung
(z. B. bei Studierenden der Theologie, einer
Bundeswehrhochschule) oder
auch psychische Gründe.
Die Anerkennung eines Fachwechsels aus
unabweisbarem Grund erfordert hieb-
und stichfeste Nachweise! |
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Bei Fachwechsel
aus unabweisbarem Grund wird BAföG
während der zusätzlich benötigten
Zeit wie gewohnt als Zuschuss und zinsloses
Darlehen gewährt. |
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Förderungsrechtlich
kein Fachwechsel liegt vor,
wenn Sie in einen neuen Studiengang wechseln
und Ihnen dafür die Leistungen und Semester
aus dem bisherigen Studium voll angerechnet
werden. Das nennt man dann Schwerpunktverlagerung. |
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Ein
Orts- oder Hochschulwechsel kann aus unterschiedlichen
Gründen vorgenommen werden, z. B.: Sie möchten
innerhalb Ihres Studiengangs einen Schwerpunkt
studieren, der an Ihrer gegenwärtigen Hochschule
nicht angeboten wird, Sie wollen an eine größere
oder kleinere Hochschule gehen oder Sie haben
einfach ganz persönliche Gründe, an
einen anderen Ort zu ziehen. Auf einige Dinge
sollten Sie dabei achten: |
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Versuchen Sie,
zunächst einen größeren, sinnvollen
Abschnitt Ihres Studiums an Ihrer bisherigen Hochschule
abzuschließen. Das erleichtert Ihnen
den Start an der neuen Hochschule. Wenig Sinn
macht i. d. R. ein Wechsel, wenn Ihr Studium
bereits sehr weit fortgeschritten ist, z.
B. kurz vor den Abschlussprüfung. |
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Erkundigen Sie
sich rechtzeitig mindestens ein halbes
Jahr vorher wie die Zulassungsbedingungen
sind, bis wann Sie sich mit welchen Unterlagen
bewerben müssen. Auch für höhere
Semester kann es Zulassungsbeschränkungen
geben. |
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Ebenso rechtzeitig
sollten Sie bei der Fachberatung Ihres Faches
an der neuen Hochschule nachfragen, ob alle
Ihre bisherigen Studienleistungen auch dort
angerechnet werden und ob Sie evtl. Leistungsnachweise
nachliefern müssen. Denn
die meisten Studiengänge an den Hochschulen
sind durch hochschuleigene Prüfungsordnungen
geregelt, die auch bei gleichen Fachrichtungen
voneinander abweichen können. Falls Sie
mit dem Ziel Lehramt studieren gilt Vergleichbares
beim Wechsel in ein anderes Bundesland: Diese
Studiengänge werden durch staatliche
Prüfungsordnungen der einzelnen Länder
geregelt. Dabei gibt es teilweise erhebliche
Unterschiede, die einen Ortswechsel nicht
immer ganz einfach machen können. |
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Denken Sie auch
daran, das soziale Umfeld Ihres neuen Studienortes
eingehend zu erkunden: Wohnmöglichkeiten,
Freizeitangebote, Jobben etc. |
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