Studienbewerbung
Wege ins Studium

Allgemeine Hochschulreife

Abitur nach Abschluss der gymnasialen Oberstufe, am Beruflichen Gymnasium, am Abendgymnasium, am Kolleg oder der Freien Waldorfschule mit Qualifikationsphase? Dann haben Sie die Allgemeine Hochschulreife und können alle Studiengänge aller Hochschularten studieren. Auch wer die Berufsoberschule zusätzlich mit einer zweiten Fremdsprache abschließt, besitzt die Allgemeine Hochschulreife.

 

Die Nichtschüler/innenprüfung kann ablegen, wer das Abitur erlangen will, ohne dafür eine Schule zu besuchen. Auf diese Prüfung muss man sich privat vorbereiten.

Ein Antrag auf Zulassung zur Ablegung der Abiturprüfung als Nichtschüler/in ist an die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung zu richten (ehemalige Landesschulbehörde).

Es müssen unter anderem folgende Zulassungskriterien erfüllt werden: Mindestalter von 19 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der Abiturprüfung; keine allgemeine Hochschulreife, nicht mehr als ein vergeblicher Versuch der Abiturprüfung; Nachweis des Hauptwohnsitzes oder eines festen Arbeitsplatzes in Niedersachsen seit mindestens 12 Monaten vor der Antragstellung und Teilnahme an geschlossenen Kursen in niedersächsischen Einrichtungen / Ausbildungsstätten oder Teilnahme an Fernlehrgängen.

Kein Abitur? Kein Problem!

In Niedersachsen können Sie auch aufgrund Ihrer beruflichen Vorbildung Hochschulzugang erlangen und an Fachhochschulen und/oder Universitäten studieren. Hier informieren wir über die vielen verschiedenen Wege ins Studium – auch ohne schulisch erworbene Hochschulreife!

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Wenn noch Fragen offen sind, weitere Informationen benötigt werden oder eine Entscheidung abgesichert werden soll, dann beraten unsere erfahrenen Studienberater vor Ort in allen Fragen des Studiums.

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