Hochschulen
Hochschularten

Hochschularten in Niedersachsen

Die meisten Hochschulen in Niedersachsen sind staatliche Hochschulen. Sie werden also staatlich finanziert und befinden sich in den meisten Fällen in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes und somit in staatlicher Trägerschaft. Einige staatlichen Hochschulen in Niedersachsen werden von einer Stiftung des öffentlichen Rechts getragen. Es gibt jedoch nicht nur staatliche Hochschulen, sondern auch solche in privater oder kirchlicher Trägerschaft – das bedeutet, dass sie entweder privat oder kirchlich verwaltet und finanziert werden. Kirchliche Hochschulen werden von der evangelischen oder katholischen Kirche betrieben. Private Hochschulen finanzieren sich überwiegend aus den Studiengebühren, die sie erheben.

Der Begriff "Hochschule" umfasst alle Hochschularten. Demnach ist jede Universität eine Hochschule, aber nicht alle Hochschulen sind Universitäten.

 

Universitäten sind für die Ausbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses verantwortlich. Daher haben sie das Recht, Promotionen durchzuführen. Im Studium spielt die Vermittlung theoretischer Grundlagen eine wichtige Rolle und die Studierenden können aus einer großen Fächervielfalt auswählen. Es besteht eine enge Verknüpfung von Lehre und Forschung.

In der Forschung sind die Universitäten für die Grundlagenforschung zuständig. Manche Universitäten sind auf einzelnen Fächer oder Fachbereiche konzentriert wie z. B. Medizin oder die technisch-naturwissenschaftlichen Fächer (Technische Universitäten).

Bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Ärzt*innen, Lehrer*innen und Jurist*innen werden nur an Universitäten ausgebildet.

Kunst- und Musikhochschulen sind den Universitäten gleichgestellte Hochschulen. Sie bilden den künstlerischen Nachwuchs aus und vermitteln die Fähigkeit zu künstlerischer Arbeit in der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst sowie in der Musik. Zusätzlich sind sie für die Ausbildung in den entsprechenden Lehramtsfächern zuständig.

Eine starke Praxis- und Anwendungsorientierung zeichnet Fachhochschulen aus. Daher werden sie alternativ auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) genannt. Die Professor*innen an Fachhochschulen müssen über mehrjährige praktische Erfahrungen verfügen.

Das angebotene Fächerspektrum umfasst insbesondere ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und soziale Bereiche. Auch in der Forschung spielt der Anwendungsbezug eine große Rolle.

Im Studium sind Praxisphasen integriert, die mehrwöchige Praktika, Projektphasen oder ein ganzes Praxissemester umfassen und in Betrieben und Einrichtungen absolviert werden. So wird der praktische Anwendungsbezug des Studiums verstärkt. Viele Fachhochschulen haben auch duale Studiengänge im Angebot.

Eine private Hochschule bezeichnet eine Hochschule in privater Trägerschaft, die staatlich anerkannt und damit zur Vergabe akademischer Grade berechtigt ist. Es sind vergleichsweise kleine Ausbildungsstätten mit Schwerpunkt in der wirtschaftsnahen Ausbildung. Für das Studium werden im Gegensatz zu den staatlichen Hochschulen Studiengebühren erhoben, die meist monatlich oder quartalsweise anfallen.

Überwiegend handelt es sich bei den privaten Hochschulen um Fachhochschulen, Forschungsaktivitäten spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Damit private Hochschulen Abschlussprüfungen abnehmen und akademische Grade verleihen dürfen, benötigen sie eine staatliche Anerkennung. Alle privaten Hochschulen, die hier auf www.studieren-in-niedersachsen.de aufgeführt werden, besitzen eine staatliche Anerkennung.

Neben den Hochschulen gibt es Berufsakademien, die als Alternative zum Hochschulstudium berufsqualifizierende duale Bildungsgänge anbieten. Die Berufsakademien sind in Niedersachsen private, aber staatlich anerkannte Einrichtungen, an denen eine theoretische und praktische Ausbildung in bestimmten Berufsfeldern möglich ist. 

Die theoretische Ausbildung an einer Berufsakademie ist mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen verknüpft – mit Abschlussprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer. Während der Ausbildung werden im Wechsel berufspraktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb und theoretische Studienabschnitte an der Berufsakademie absolviert. Studierende benötigen einen Studienvertrag mit ihrem Ausbildungsunternehmen. 

Das Studium an Berufsakademien ist im Gegensatz zu den staatlichen Hochschulen in der Regel kostenpflichtig. Durch ihre Ausbildungsvergütung haben Studierende an Berufsakademien aber bereits ein eigenes Einkommen, und manchmal zahlen sogar die Unternehmen die anfallenden Studiengebühren. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Berufsakademien auch Bachelor-Ausbildungsgänge anbieten, deren Abschlüsse gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sind. 

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