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| Bei der Planung Ihres Studiums sollten
Sie sich überlegen, ob Sie nicht ein oder zwei
Semester an einer ausländischen Hochschule
studieren wollen. Bei vielen Studiengängen
z. B. im Bereich Fremdsprachen, bei internationalen
- ist ein längerer Auslandsaufenthalt ohnehin
obligatorisch. Aber auch wenn das nicht so ist,
kann im Zuge der europäischen Integration,
im Zeitalter der Globalisierung ein (befristetes)
Auslandsstudium sinnvoll sein: Sie sammeln Erfahrungen,
die für Sie in Ihrer späteren Berufstätigkeit
von Nutzen sein können, Sie können Ihre
Fremdsprachenkenntnisse verbessern und Sie erweitern
Ihren persönlichen Horizont.
Damit ein Auslandsstudium
auch ein Erfolg wird, ist eine rechtzeitige und
gründliche Planung erforderlich. Erste Hinweise
dazu erhalten Sie auf dieser Seite. Darüber
hinaus ist für die Planung und Durchführung
eines Auslandsstudiums unbedingt eine intensive
Beratung erforderlich. Für detaillierte Auskünfte
stehen die Akademischen
Auslandsämter der niedersächsischen
Hochschulen zur Verfügung, deren Anschriften
und Internetangebote Sie am Ende dieser Informationen
finden. |
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Die
folgende Liste gibt Ihnen einen groben Überblick,
an was Sie denken und welche Fragen Sie sich stellen
müssen: |
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Beginnen
Sie frühzeitig mit der Sammlung von
Informationen. Am besten anderthalb,
mindestens jedoch ein Jahr vor Beginn
Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie
sich intensiv damit beschäftigen. Ausgezeichnete
studienspezifische Länderinformationen
im Internet finden Sie beim DAAD.
Falls Sie in die USA oder nach Kanada
möchten, können Sie sich auch an die
niedersächsische Informations- und Beratungsstelle
Studienberatung
USA an der HS Hannover wenden. Dort
finden Sie eine Fülle von Informationen.
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Sinnvoll ist ein
befristetes Auslandsstudium erst nach dem
Studium einiger Semester an der deutschen
Hochschule. I. d. R. sollten Sie das Grundstudium
abgeschlossen oder ähnliche Leistungen
erbracht haben. |
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Ein Auslandsstudium
kostet zusätzliches Geld. In vielen Ländern
werden z. B. Studiengebühren verlangt,
in manchen sind die Lebenshaltungskosten höher
als in Deutschland. Überlegen Sie deshalb
rechtzeitig, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren
können. Hinweise erhalten Sie unter 2. |
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Reichen Ihre Sprachkenntnisse
auch für den Besuch von Lehrveranstaltungen
in Ihrem Gastland aus? Evtl. sind zusätzliche
Sprachkurse schon vor dem Auslandsaufenthalt
notwendig. |
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Suchen Sie Ihre
Gasthochschule mit Bedacht aus: Gibt es einen
mit dem Ihren vergleichbaren Studiengang,
wie ist er aufgebaut, welche Lehrveranstaltungen
werden angeboten, können die im Ausland
erbrachten Leistungen auf Ihr Studium in Deutschland
angerechnet werden und welche Nachweise müssen
Sie dafür vorlegen? Das können Sie
bei Ihrer Fachberatung erfragen. |
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Erkundigen Sie
sich bei Ihrer Hochschule, Ihren Hochschullehrern,
ob es Partnerschaften mit ausländischen
Hochschulen gibt. Falls solche vorhanden sind,
könnten dadurch die Planung und Durchführung
des Auslandsstudiums erleichtert werden. |
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Gibt es an der
Gasthochschule Zulassungsbeschränkungen,
wie sind die Bewerbungsfristen und welche
Unterlagen müssen Sie einreichen? |
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Ist eine Sprachprüfung
vor Aufnahme des Studiums abzulegen oder sind
anderweitig Sprachkenntnisse nachzuweisen? |
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Erkundigen Sie
sich eingehend über die Einreiseformalitäten
und die Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes
bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. |
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Ggf. ist eine
zusätzliche Auslandskrankenversicherung
notwendig. |
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Sie sollten sich
auch rechtzeitig Gedanken über Ihre Anreise
machen: auf den letzten Drücker
werden Sie nicht immer auch z. B. die billigsten
Flüge bekommen. |
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Lassen Sie sich
von Ihrem in Deutschland betriebenen Studiengang
beurlauben (in der Rückmeldezeit für
das folgende Semester). So können Sie
sicher sein, dass Sie auch bei zulassungsbeschränkten
Studiengängen nach der Rückkehr
Ihr Studium ohne Probleme fortsetzen können.
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Mit dem Auslandsstudium sind
teilweise hohe zusätzliche Kosten
verbunden. Falls Sie oder Ihre Eltern nicht über
ausreichende finanzielle Mittel verfügen,
sollten Sie die folgenden Hinweise lesen. Auslandsaufenthalte
zu Studienzwecken werden u. a. gefördert
durch: |
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BAföG: Auch
wenn Sie gegenwärtig keine Ausbildungsförderung
nach dem BAföG erhalten, sollten Sie
diese Zeilen lesen. Die höheren Förderungssätze
für ein Auslandsstudium können nämlich
dazu führen, dass Studierende, die auf
Grund des Einkommens ihrer Eltern im Inland
nicht gefördert werden, für das
Studium im Ausland trotzdem BAföG erhalten
können. Lassen Sie sich daher
beraten und stellen einen Antrag!
Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum)
können auf gesonderten Antrag gefördert
werden. Einfach die BAföG-Förderung,
die man im Inland erhält, mit ins Ausland
zu nehmen, geht allerdings nicht. Für
die BAföG-Auslandsförderung sind
besondere ämter für Ausbildungsförderung
zuständig (s. Studienfinanzierung).
Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung
ist 1 Studienjahr im Inland. Innerhalb
der EU-Mitgliedstaaten ist danach
das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss
zu Inlandsbedingungen förderungsfähig.
Außerhalb der EU kann
die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr,
insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert
werden. In der Regel zählt dann max.1
Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer
mit. Zusätzlich zur Inlandsförderung
(Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge
(nur außerhalb EU), Studiengebühren,
Reisekosten und Krankenversicherungskosten
als Zuschuss erhalten. (Aus dem Flyer
BAföG-aktuell des Deutschen
Studentenwerks.) Ein Praktikum wird i. d.
R. nur in Europa gefördert, es sei denn,
dass es für das Studium besonders förderlich
ist. Auslands-BAföG müssen
Sie mindestens 6 Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts
beantragen. |
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EU-Programme:
Die wichtigsten Programme der Europäischen
Union für Studierende sind Sokrates/Erasmus,
Leonardo da Vinci und Tempus.
Mit Sokrates/Erasmus wird
u. a. der Studierendenaustausch gefördert.
Möglich sind innerhalb dieses Programms
Studienaufenthalte an einer europäischen
Hochschule von 3 bis zu 12 Monaten. Die teilnehmenden
Studierenden sind u. a. von etwaigen Studiengebühren
befreit und erhalten einen Mobilitätszuschuss
von 50 bis 200 €/monatlich. Die Anerkennung
der im Ausland erbrachten Studienleistungen
ist gewährleistet. Einzelanträge
durch Studierende bei der EU für dieses
Programm sind nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Akademisches
Auslandsamt (s. u. 3.).
Das Programm Leonardo da Vinci
ermöglicht Studierenden, Hochschulabsolventinnen
und absolventen Unternehmenspraktika
im europäischen Ausland. Für Einzelanträge
wenden Sie sich bitte an Ihr Akademisches
Auslandsamt (s. u. 3.). Tempus
fördert u. a. auch die Mobilität
von Studierenden zwischen den Ländern
der EU und der GUS, Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und der
Republik Jugoslawien. Nähere Auskünfte
erteilen auch hierfür die Akademischen
Auslandsämter. |
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Weitere
Informationen zu diesen und anderen
EU-Programmen im Internet erhalten Sie beim
DAAD. |
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Stipendien:
Falls Sie ein Stipendium erhalten, so ermöglicht
Ihnen i. d. R. auch Ihre Stipendienorganisation
ein Auslandsstudium (Stipendienorganisationen
s. u. Studienfinanzierung).
Die Regeln dafür sind denen des BAföG
vergleichbar. Falls Sie jedoch kein
Stipendium für Ihr Studium im Inhalt
erhalten, besteht vielleicht dennoch die Möglichkeit,
eines speziell für ein Auslandsstudium
(oder auch praktikum) zu erhalten. Einen
Überblick über studienfördernde
Einrichtungen erhalten Sie hier. |
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