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Auslandsstudium

Bei der Planung Ihres Studiums sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule studieren wollen. Bei vielen Studiengängen – z. B. im Bereich Fremdsprachen, bei internationalen - ist ein längerer Auslandsaufenthalt ohnehin obligatorisch. Aber auch wenn das nicht so ist, kann im Zuge der europäischen Integration, im Zeitalter der Globalisierung ein (befristetes) Auslandsstudium sinnvoll sein: Sie sammeln Erfahrungen, die für Sie in Ihrer späteren Berufstätigkeit von Nutzen sein können, Sie können Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern und Sie erweitern Ihren persönlichen Horizont.

Damit ein Auslandsstudium auch ein Erfolg wird, ist eine rechtzeitige und gründliche Planung erforderlich. Erste Hinweise dazu erhalten Sie auf dieser Seite. Darüber hinaus ist für die Planung und Durchführung eines Auslandsstudiums unbedingt eine intensive Beratung erforderlich. Für detaillierte Auskünfte stehen die Akademischen Auslandsämter der niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung, deren Anschriften und Internetangebote Sie am Ende dieser Informationen finden.

1.    Planung
2.    Finanzierung
3.    Akademische Auslandsämter in Niedersachsen
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1. Planung eines Auslandsstudiums

Die folgende Liste gibt Ihnen einen groben Überblick, an was Sie denken und welche Fragen Sie sich stellen müssen:

Beginnen Sie frühzeitig mit der Sammlung von Informationen. Am besten anderthalb, mindestens jedoch ein Jahr vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie sich intensiv damit beschäftigen. Ausgezeichnete studienspezifische Länderinformationen im Internet finden Sie beim DAAD. Falls Sie in die USA oder nach Kanada möchten, können Sie sich auch an die niedersächsische Informations- und Beratungsstelle Studienberatung USA an der FH Hannover wenden. Dort finden Sie eine Fülle von Informationen.
Sinnvoll ist ein befristetes Auslandsstudium erst nach dem Studium einiger Semester an der deutschen Hochschule. I. d. R. sollten Sie das Grundstudium abgeschlossen oder ähnliche Leistungen erbracht haben.
Ein Auslandsstudium kostet zusätzliches Geld. In vielen Ländern werden z. B. Studiengebühren verlangt, in manchen sind die Lebenshaltungskosten höher als in Deutschland. Überlegen Sie deshalb rechtzeitig, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren können. Hinweise erhalten Sie unter 2.
Reichen Ihre Sprachkenntnisse auch für den Besuch von Lehrveranstaltungen in Ihrem Gastland aus? Evtl. sind zusätzliche Sprachkurse schon vor dem Auslandsaufenthalt notwendig.
Suchen Sie Ihre Gasthochschule mit Bedacht aus: Gibt es einen mit dem Ihren vergleichbaren Studiengang, wie ist er aufgebaut, welche Lehrveranstaltungen werden angeboten, können die im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Studium in Deutschland angerechnet werden und welche Nachweise müssen Sie dafür vorlegen? Das können Sie bei Ihrer Fachberatung erfragen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule, Ihren Hochschullehrern, ob es Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen gibt. Falls solche vorhanden sind, könnten dadurch die Planung und Durchführung des Auslandsstudiums erleichtert werden.
Gibt es an der Gasthochschule Zulassungsbeschränkungen, wie sind die Bewerbungsfristen und welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Ist eine Sprachprüfung vor Aufnahme des Studiums abzulegen oder sind anderweitig Sprachkenntnisse nachzuweisen?
Erkundigen Sie sich eingehend über die Einreiseformalitäten und die Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes bei der zuständigen diplomatischen Vertretung.
Ggf. ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig.
Sie sollten sich auch rechtzeitig Gedanken über Ihre Anreise machen: „auf den letzten Drücker“ werden Sie nicht immer auch z. B. die billigsten Flüge bekommen.
Lassen Sie sich von Ihrem in Deutschland betriebenen Studiengang beurlauben (in der Rückmeldezeit für das folgende Semester). So können Sie sicher sein, dass Sie auch bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nach der Rückkehr Ihr Studium ohne Probleme fortsetzen können.
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2. Finanzierung eines Auslandsstudiums

Mit dem Auslandsstudium sind – teilweise hohe – zusätzliche Kosten verbunden. Falls Sie oder Ihre Eltern nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sollten Sie die folgenden Hinweise lesen. Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken werden u. a. gefördert durch:

BAföG: Auch wenn Sie gegenwärtig keine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten, sollten Sie diese Zeilen lesen. Die höheren Förderungssätze für ein Auslandsstudium können nämlich dazu führen, dass Studierende, die auf Grund des Einkommens ihrer Eltern im Inland nicht gefördert werden, für das Studium im Ausland trotzdem BAföG erhalten können. Lassen Sie sich daher beraten und stellen einen Antrag!
„Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere ämter für Ausbildungsförderung zuständig (s. Studienfinanzierung). Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist 1 Studienjahr im Inland. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist danach das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu 1 Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max.1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit. Zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (nur außerhalb EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.“ (Aus dem Flyer „BAföG-aktuell“ des Deutschen Studentenwerks.) Ein Praktikum wird i. d. R. nur in Europa gefördert, es sei denn, dass es für das Studium besonders förderlich ist. Auslands-BAföG müssen Sie mindestens 6 Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts beantragen.
EU-Programme: Die wichtigsten Programme der Europäischen Union für Studierende sind Sokrates/Erasmus, Leonardo da Vinci und Tempus.
Mit Sokrates/Erasmus wird u. a. der Studierendenaustausch gefördert. Möglich sind innerhalb dieses Programms Studienaufenthalte an einer europäischen Hochschule von 3 bis zu 12 Monaten. Die teilnehmenden Studierenden sind u. a. von etwaigen Studiengebühren befreit und erhalten einen Mobilitätszuschuss von 50 bis 200 €/monatlich. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist gewährleistet. Einzelanträge durch Studierende bei der EU für dieses Programm sind nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihr Akademisches Auslandsamt (s. u. 3.).
Das Programm Leonardo da Vinci ermöglicht Studierenden, Hochschulabsolventinnen und –absolventen Unternehmenspraktika im europäischen Ausland. Für Einzelanträge wenden Sie sich bitte an Ihr Akademisches Auslandsamt (s. u. 3.).
Tempus fördert u. a. auch die Mobilität von Studierenden zwischen den Ländern der EU und der GUS, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und der Republik Jugoslawien. Nähere Auskünfte erteilen auch hierfür die Akademischen Auslandsämter.
Weitere Informationen zu diesen und anderen EU-Programmen im Internet erhalten Sie beim DAAD.
Stipendien: Falls Sie ein Stipendium erhalten, so ermöglicht Ihnen i. d. R. auch Ihre Stipendienorganisation ein Auslandsstudium (Stipendienorganisationen s. u. Studienfinanzierung). Die Regeln dafür sind denen des BAföG vergleichbar. Falls Sie jedoch kein Stipendium für Ihr Studium im Inhalt erhalten, besteht vielleicht dennoch die Möglichkeit, eines speziell für ein Auslandsstudium (oder auch –praktikum) zu erhalten. Einen Überblick über studienfördernde Einrichtungen erhalten Sie hier.
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3. Akademische Auslandsämter und Beratungsstellen in Niedersachsen
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